Abmahnmonitor

Handelsregisterangaben sind Teil der Impressumspflicht

Veröffentlicht: 10.06.2020 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 10.06.2020
Impressum als Holzbuchstaben

Wer? IDO Verband
Wie viel? 232,05 Euro
Betroffene? Händler im Allgemeinen
Was? fehlerhaftes Impressum (unter anderem)

Wer sich und seine Waren oder Dienstleistungen gewerblich im Internet präsentiert, muss ein Impressum vorhalten. Dies gilt nicht nur für Betreiber von eigenen Homepages, sondern auch für Shopseiten auf Marktplätzen und Facebook-Fanseiten. Ist ein Impressum unvollständig, so droht eine Abmahnung wie hier im Falle der Abmahnung durch den Ido Verband. Daher sollten Händler unbedingt darauf achten, folgende Angaben zu machen: 

  • Name/Firma/ggf. Rechtsformzusatz
  • Anschrift des Anbieters
  • ggf. die Angabe des/der Vertretungsberechtigten
  • Angaben zu Telefonnummer, Kontaktformular und/oder E-Mail-Adresse
  • wenn eine Eintragung im Handelsregister vorliegt, das zuständige Registergericht und die entsprechende Registernummer
  • die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, soweit diese vom Finanzamt erteilt wurde
  • Wirtschaftsidentifikationsnummer, sofern vorhanden
  • ggf. Hinweis auf behördlichen Zulassung und Aufsichtsbehörde sowie Pflichthinweise bei freien Berufen.

Weitere Abmahnungen

Markenverletzung von Zwilling-Produkten

Wer? ZWILLING J.A. Henckels AG (über die Kanzlei Bird & Bird)
Betroffene? Händler von Haushaltsgegenständen
Was? Markenverletzung

Die Firma Zwilling ist einer der größten und ältesten Hersteller von Küchenmessern, Scheren, Kochgeschirr und Besteck. Eines der Produkte der Firma ist ein Bräter aus Gusseisen mit einer charakteristischen Form. Nachahmungen des Bräters dürfen nicht verkauft werden, da Verbraucher davon ausgehen können, dass es sich um einen Bräter aus dem Hause Zwilling handelt. Ob bewusst oder fahrlässig, zunächst müssen Händler wegen einer Nachahmung bzw. Verwechslungsgefahr mit einer Abmahnung rechnen.

Verstoß gegen Vertriebsbeschränkungen 

Wer? Esteé Lauder Companies GmbH (über die Kanzlei Beiten Burkhardt)
Betroffene? Händler von Kosmetikartikeln
Was? Verstoß gegen Vertriebsbeschränkungen oder Verkauf von Plagiaten

Lange war es ruhig um die Unterbindung von Angeboten, die außerhalb eines selektiven Vertriebssystems verkauft werden, sog. Vertriebsbeschränkungen. Die Vertriebsgesellschaft für sämtliche Produkte der weltweit tätigen Esteé Lauder-Gruppe, zu der auch weitere bekannte Marken wie Clinique, Mac, Tom Ford, Michael Kors, Tommy Hilfiger oder Aveda gehören, geht nun jedoch gegen solche Angebote vor.

Die Produkte werden im Wege eines selektiven Vertriebsbindungssystems ausschließlich über speziell autorisierte Fachhändler und Kosmetikabteilungen großer Warenhäuser sowie ggf. deren ebenfalls gesondert autorisierte Online-Shops vertrieben. Der abgemahnte Händler soll daher nach den Vorwürfen der Abmahnung möglicherweise unrechtmäßig außerhalb dieses Vertriebssystems verkaufen oder sogenannte Graumarktware anbieten.

Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

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