Abmahnmonitor

Ido-Verband hat Handmade-Branche auf dem Kieker

Veröffentlicht: 16.09.2020 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 16.09.2020
Nähmaschine auf Tisch in Wohnzimmer

Wer? Ido-Verband
Wie viel? 226,20 Euro
Betroffene? Online-Händler allgemein

Wer sich politisch korrekt verhalten und kleiden will, sagt Nein zu Fast Fashion, sondern näht beispielsweise mal wieder selbst. Der Trend zu Handgemachtem reißt seit Jahren nicht ab. Offenbar will der Ido-Verband hier nun jedoch ein Wörtchen mitreden und hat verstärkt Anbieter von Stoffen, Garnen oder anderem Handarbeitszubehör auf dem Radar. Besonders oft trifft es nach unserer Erfahrung Händler, die auf Amazon mit Strickware, insbesondere Wolle, handeln. Grund ist, dass diese Produkte oftmals nach Gewicht (z. B. Wolle), Länge (z. B. Garne) oder Fläche (z. B. Stoffe) angeboten werden. Für all diese Artikel ist zum einen ein Grundpreis anzugeben, zum anderen muss die Grundpreisangabe auch richtig umgesetzt werden.

Seine Abmahnbefugnis leitet der Verband aus eigenen Angaben daraus ab, dass ihm knapp 40 Händler aus dem Bereich Näh- und Strickbedarf sowie rund 70 Hobby- und Bastelartikel-Unternehmen angehören. 

Es steht außer Frage, dass sich jeder Unternehmer an Recht und Gesetz halten muss, und damit auch an die Preisangabenverordnung. Für Händler aus der Handmade-Branche sind die Abmahnungen besonders bitter, denn viele vertreiben ihre Waren nur nebenbei und aus reiner Freude. Ihnen könnte das Geschäft mit einer Abmahnung, auch wenn sich die Kosten nur auf rund 230 Euro belaufen, vermiest werden. Hier heißt es nun: Angriff ist die beste Verteidigung. Also bitte rasch die Grundpreise mit dieser Anleitung ergänzen!

Weitere Abmahnungen

Fehlende Widerrufsbelehrung

Wer? T. & D. Versand GbR (über die Kanzlei Fareds Rechtsanwälte)
W
ie viel? 480,12 Euro
Betroffene? Online-Händler allgemein

Eine fehlende Widerrufsbelehrung kann in unserem Abmahnmonitor kaum noch überraschen. Auch die Kanzlei Fareds versendet im Namen ihrer Mandanten regelmäßig Abmahnungen zu den bekannten Themen. Abmahnungen der T. & D. Versand GbR sind ebenfalls keine Neuheit. Dieses Mal ging es jedoch nicht um einen OS-Link oder die Selbstverständlichkeitenwerbung wie sonst, sondern eben um die Widerrufsbelehrung, bzw. deren Nichtvorhandensein.

Gesundheitswerbung für Tee

Wer? KiaTi Vertriebs GmbH (über die Kanzlei Brehm)
Wie viel? 1.211,50 Euro
Betroffene? Händler von Lebensmitteln

Lebensmittel dürfen gemäß der Health-Claims-Verordnung (HCVO) nur in einem ganz engen Rahmen mit gesundheitsbezogenen Aussagen beworben werden. Als gesundheitsbezogen gelten dabei bereits Slogans, wie etwa „bekömmlich, magenfreundlich und herzschonend“. Vereinfacht gesprochen dürfen solche Aussagen nur dann getätigt werden, wenn sie sich auf allgemein anerkannte wissenschaftliche Nachweise stützen und eigens für die Bewerbung eines Lebensmittels zugelassen wurden. Ebenfalls gesundheitsbezogen und damit abmahnfähig ist die Aussage, dass ein Tee „herzschonend“ sei, ohne dass dies wissenschaftlich nachgewiesen werden kann. Die Werbung für einen Himbeerblätter-Tee mit „positiv für Körper und Geist” oder „innere Ruhe und Gelassenheit“ sind ebenfalls unzulässig.

Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie Yvonne Bachmann

Kommentare  

#1 andi 2020-09-16 14:25
Dieser IDO-Verband ist ein reiner Abzock Verband den geht nicht um Fairen Wettbewerb sondern nur darum möglichst einfach und schnell Kasse zu machen. So was sollte verboten werden
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