Soforthilfe auch für Lebensunterhalt

NRW weitet die Soforthilfe für Solo-Selbstständige aus

Veröffentlicht: 12.05.2020 | Geschrieben von: Patrick Schwalger | Letzte Aktualisierung: 12.05.2020
Schild Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen reagiert auf die Absage der Bundesregierung, die ihre Bedingungen für die Corona-Soforthilfe nicht anpassen wird. Die Landesregierung in Düsseldorf erklärte in einer Pressemitteilung am 12. Mai, dass sie die Soforthilfe für Solo-Selbstständige ausweiten wird. Jetzt kann man den Zuschuss teilweise auch für den Lebensunterhalt nutzen. 

2.000 Euro Zuschuss für März und April 

Die neuen Regelungen sehen vor, dass alle Solo-Selbstständigen am Ende des dreimonatigen Bewilligungszeitraums der Soforthilfe eine Erklärung abgeben müssen. Darin muss dargelegt werden, ob sie die Soforthilfe vollständig zur Überbrückung des Liquiditätsengpasses gebraucht haben. Wenn nicht die kompletten 9.000 Euro benötigt wurden, muss zu viel erhaltene Hilfe zurückgezahlt werden. 

Der entscheidende Punkt: Bei diesem nachträglichen Verwendungsnachweis können sich die Solo-Selbstständigen insgesamt 2.000 Euro für Lebenshaltungskosten ansetzen. Diese Summe sei dann für März und April gedacht. Für den Mai ist ein solcher Zuschuss jedoch nicht vorgesehen. 

Wer kann die Lebenshaltungskosten ansetzen?

Es gibt jedoch Einschränkungen. Die 2.000 Euro sind nur für Solo-Selbstständige vorgesehen, die ihren Antrag im März oder April gestellt haben. Und: Man darf in diesen beiden Monaten keinen Antrag auf Grundsicherung gestellt haben. 

Im Zuge der Neuregelungen wird auch das Soforthilfeprogramm für freischaffende Künstlerinnen und Künstler angepasst. Wegen einer Mittelbegrenzung wurden hier die Anträge gestoppt. Ab jetzt sind Anträge wieder möglich und wer berechtigt ist, erhält insgesamt 2.000 Euro für März und April. Wer die Kultursoforthilfe bereits erhalten hat, bekommt eine Aufstockung auf die 2.000 Euro. 

Minister Pinkwart freut sich über „NRW-Vertrauensschutz-Lösung”

Die Situation in NRW war lange Zeit unübersichtlich. Bis zum 1. April stand in einem FAQ, dass man sich von der Soforthilfe ein Unternehmergehalt auszahlen könne. Der Satz wurde dann aber ersatzlos gestrichen. Das Wirtschaftsministerium in Düsseldorf verwies danach auf die Bundesvorgaben, die besagen: Für den Lebensunterhalt ist die Grundsicherung da, nicht die Soforthilfen. 

Mit der jetzigen Änderung will die Landesregierung die Solo-Selbstständigen schützen, die bereits im März ihren Antrag gestellt hatten und durch die plötzliche Änderung der FAQ in großer Unsicherheit schwebten. „Ich freue mich, dass wir mit der NRW-Vertrauensschutz-Lösung den Solo-Selbstständigen helfen, die Folgen der Krise abzumildern,” verkündete Andreas Pinkwart, Wirtschaftsminister von Nordrhein-Westfalen. „Sie ist zugleich eine Anerkennung der unternehmerischen Leistung und Wertschätzung dieser Berufsgruppe.” 

Kommentare  

#14 Jens 2020-05-18 19:06
Wenn ich das also richtig verstanden habe, dann gilt die Verwendung zur Deckung des Lebensunterhalt s nur für die Monate März und April. Betriebsbedingt e Ausgaben können aber für den gesamten Bewilligungszei traum von der Förderung gezahlt werden, oder ? Sprich: Ist bei mir der Drucker kaputt und ich brauch einen neuen, dann kann ich ihn mir davon noch kaufen ? Oder ist der Verwendungszwec k hierzu auch noch eingeschränkt und ich darf nur Miete und laufende Kosten (Leasingraten etc.) geltend machen ? Ich hab mein Arbeitszimmer im privaten Wohnhaus, daß ich noch abzahlen muss ... die Kosten fürs Arbeitszimmer erkennt das FA an. Kann ich die anteilig auch hiervon ansetzen (anstelle von Miete) ? Schön wärs, oder ?

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Antwort der Redaktion:

Hallo Jens,

da es auch hier Unterschiede zwischen den Bundesländern gibt, was als Sach- und Finanzaufwand gezählt wird, müsstest du am besten mal bei der für dich zuständigen Behörde nachfragen. Wir können die Frage daher leider nicht zu 100% beantworten.

Mit besten Grüßen
die Redaktion
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#13 uta 2020-05-17 17:32
Ich bin künstlerisch freischaffend tätig.Es ist abzusehen, dass ich auch die nächsten Monate noch nicht ausreichend,auf Grund von Corona,werde arbeiten können und für meinen Lebensunterhalt werde sorgen können. Ich habe noch einiges übrig von der Soforthilfe, könnte davon also noch weitere Monate leben, muss es aber jetzt zurück zahlen,nur um dann Grundsicherung, also Hartz4 zu beantragen,und ich nehme an,dass ich dann unterschreiben muss,dass ich auch andere Jobangebote annnehme, die mir das Abeitsamt anbietet? Macht das Sinn? Ich denke :nein!Das kann doch nicht sein!? Geht es jemandem ähnlich? Was kann man dagegen tun ? Tja, Pech für die Lufthansa wenn sie nicht mehr fliegen kann,aber macht ja nichts,das Unetrnehemn kann ja demnächst Bus fahren...

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Antwort der Redaktion

Hallo Uta,

zumindest aus Sachsen haben wir gehört, dass man unter den neuen Regelungen bei der Grundsicherung nicht zur Annahme eines Jobangebots verpflichtet ist. Da müsstest du mal bei dir im Bundesland schauen, wie die Regelungen sind.

Mit besten Grüßen
die Redaktion
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#12 Michael 2020-05-16 10:25
Nachdem sein Kollege Altmaier im Bund hinsichtlich der (Nicht-)Verwend ung der Soforthilfe für Lebenshaltungsk osten Soloselbständig er hart geblieben ist hat NRW-Wirtschafts minister Pinkwart mit der Freigabe der 2.000 € sein persönliches Dilemma gelöst. Auf den ersten Blick scheint dies eine altruistische Wohltat für Einzelkämpfer ohne nennenswerte Betriebskosten (z.B. Künstler) zu sein. Bei genauerem Hinsehen handelt es sich bei der Aktion weniger um Good-Will als um Bad-Conscience: Die NRW-Regierung hatte zunächst in den Antragsbedingun gen die Verwendung für Lebenshaltungsk osten ausdrücklich bejaht und kann jetzt die restriktive Bundesregelung nicht einfach unkommentiert umsetzen (und die volle Soforthilfe zurückfordern) weil sonst mit Sicherheit eine Klagewelle losgetreten wird. Andererseits muss eine Sonderbezuschus sung anders als die eigentliche Soforthilfe dann auch vom Land selbst gezahlt werden. Mit der jetzt beschlossenen einmaligen Freigabe von 2.000 € ist man dann wohl ohne größere finanziellen Mittel aus dem Schneider. Ab Mai müssen dann die Solo-Selbständi gen Sozialhilfe beantragen – eine der Ausnahmesituati on angepasste unbürokratische Kulanzlösung sieht anders aus (schaut man z.B. nach Baden-Württembe rg)… Bzgl. Verwendungsnach weis ist aber noch längst nicht alles klar: Die FAQs zur Überkompensatio n auf der NRW-Corona-Seit e sprechen immer noch von "Umsatzausfall abzgl. ersparte Kosten" - also kein Nachweis der Verwendung sondern Nachweis des Einnahmeausfall s. Das wird noch lustig.
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#11 Redaktion 2020-05-14 12:06
Hallo Rob,

es wird in der Pressemitteilun g unter anderem von Kulturministeri n Pfeiffer-Poensg en erwähnt: „Deshalb stocken wir unser Programm auf rund 32 Millionen Euro auf und bieten gleichzeitig als Land im Rahmen der NRW-Soforthilfe jenen Antragsstellern einen Vertrauensschut z, die bis Ende April die NRW-Soforthilfe für ihren Lebensunterhalt beantragt haben."

Im FAQ zu der Soforthilfe von NRW (www.wirtschaft.nrw/.../) wird klar, dass es sich hierbei nicht bloß um das Programm für KünstlerInnen handelt.

Unter der Frage „Darf ich die Soforthilfe auch für meine Lebenshaltungsk osten einsetzen oder einen (fiktiven) Unternehmerlohn ansetzen?" werden drei Voraussetzungen genannt:

"- (erstmalige) Antragstellung im März oder April.
- keine Beantragung von ALG II (Grundsicherung ) für März oder April.
- keine Beantragung des Sofortprogramms für Künstlerinnen und Künstler."

Die 2.000 Euro sollen ja auch nur für März und April angesetzt werden. NRW sieht leider vor, dass die Lebenshaltungsk osten im Mai durch Grundsicherung gedeckt werden soll, das steht explizit auch unter der Antwort auf die oben genannte Frage.

In dem FAQ findest du auch Hinweise zum Programm für KünstlerInnen, das für dich ja auch in Frage kommt.

Beste Grüße,
die Redaktion
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#10 Rob 2020-05-14 11:26
Hallo Redaktion,

Danke zunächst für die aktuellen Artikel zum Thema!

"Die 2.000 Euro sind nur für Solo-Selbststän dige vorgesehen, die ihren Antrag im März oder April gestellt haben" - Wo genau ist diese Regelung formuliert? Ich konnte die Information in der verlinkten Presseerklärung nicht finden.

Ich habe meinen Antrag am 1. Mai gestellt; er wurde am 4. Mai bewilligt.

Ich bin Mitglied in der Künstersozialkasse.

Ich habe keine anderen Anträge gestellt.

Könnt ihr mir sagen, ob ich mit diesen Vorraussetzunge n am Ende des Bewilligungszei tsraums 2000 Euro für meinen Lebensunterhalt berechnen darf oder nicht?
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#9 Lapje Luum 2020-05-14 10:21
Ich werde der Prüfung erst einmal widersprechen. In meinem Antrag vom 31. März und der Bewilligung vom 2. April stand deutlich drinn, dass sich eine Überprüfung im EINZELFALL vorbehalten wird. Hier wird aus einem Einzelfall jetzt ein Allgemeinfall gemacht. Einzelfall bedeutet für mich aber, dass es Gründe dafür geben muss, z.B. einen Anfangsverdacht auf Betrug. Wie eben unter allen Bescheiden, wenn man öffentliche Hilfen beantragt. Das ist hier aber nicht gegeben.

Zudem: Wie soll das gehen? Bei mir stand in der Hilfe beim Ministerium noch, dass die Hilfe auch für den Lebensunterhalt verwendet werden darf. Soll ich jetzt jede Rechnung vom Einkaufen aufbewahren und einreichen? Das wäre für mich ein zu tiefer Eingriff in die Privatsphäre - was geht es bitte dem Ministerium an, was ich einkaufe?

Auch dass das Ministerium jetzt festsetzen will, was betriebliche Ausgaben sind. Ist dafür nicht das Finanzamt zuständig? Warum sollen jetzt hier andere Bedingungen herrschen als bei jeder Steuererklärung ? Ein Maler z.B. soll davon seine laufenden Kosten bezahlen, aber keine Farbe, damit er überhaupt arbeiten kann? Ein Einzelhändler keine Ware, die schon vor Monaten bestellt war?

Ich bin davon überzeugt, dass hier das letzte Wort noch nicht gesprochen wurde. Mit der jetzigen Regelung wollte in meinen Augen das Land NRW den Selbstständigen erst mal was vor die Füße werfen und schauen ob sie ruhiger werden. Die Rechnung ist, wie man sieht, nicht aufgegangen. Da wird noch was kommen. Vor allem: Wo sollen in der jetzigen Zeit die Menschen hergenommen werden, welche alleine in NRW die hohe Zahl von Prüfungen durchführen sollen? IN den Medien taucht teilweise eine Zahl von über 400.000 Anträgen auf.

Zudem stelle man sich den Image-GAU für das Land NRW vor: Sich vorher als Retter der Selbstständigen aufgespielt und dann am Ende vielleicht dafür sorgen, dass noch mehr sonst rentable Unternehmen den Bach runtergehen.
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#8 Christofer Stjepan 2020-05-14 08:02
Liebe Leute,

als Selbständiger kannst machen was du willst , kannst dich an Regeln halten und dich versuchen abzusichern und dann schlägt dir so etwas kleines wie Corona ins Gesicht !

Was erwarten Land und Länder eigentlich noch von uns ?

Ich denke wir als Unternehmer ob klein oder Groß mit wenigen ausnahmen haben doch schon genug Geld in das System gepumpt um auch mal etwas zurück zu bekommen.

So oder so wäre es richtig wenn auch das Land und die Länder genug Geld bereit stellen würden um es auch wirklich als Hilfe bereit zu stellen und es nicht zurück zu fordern.

Ich kann nun mal auch nicht hin gehen und sagen Bitte liebes Finanzamt überweis mir doch meine Steuern zurück vom letzten Jahr denn die könnte ich nun besser gebrauchen.

Eine Hilfe ist nur dann eine Hilfe wenn man sie nicht im Nachhinein erst ausrechnen muss sondern vom ersten Tag an weiß wo man steht.

Hilfe ja ! Zurück geben Nein, denn Hilfe ist was man behalten kann nachdem man es bekommen hat.
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#7 Stefan 2020-05-13 14:09
Hallo,
mal eine steile evtl. gewagte These von mir.
Der Treppenwitz "Corona" entpuppt sich als Rohrkrepierer. Die Länder wussten das erst lange nachdem der Bund das wusste. Jetzt sagt sich der Bund: "9000Euro? Von wegen". Das Land handelt 2000 Euro für jeden raus damit der Mob nicht auf die Strasse geht. Aber die 7000 Euro überweist ihr mal schön zurück.

Ich vermute einfach mal: Die haben geblöfft, Angst mit Subventions-Bet rug über die Medien ausgespielt und ein schlechtes Gefühl vermittelt. Jetzt kann man entweder den Blöff mitmachen und nichts zurückzahlen weil das Land das gar nicht zurückfordern darf/kann/will oder hoffen, dass soviele (aus schlechtem Gewissen) selbst aktiv zurückzahlen.
Diese Angaben sind ohne Gewähr ;)
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#6 Sebastian 2020-05-13 13:38
Habe auf Twitter eine Antwort erhalten:

twitter.com/.../...

"Hallo, alle Zuschussempfäng er erhalten rechtzeitig ein Schreiben mit einem entsprechenden Vordruck sowie einer Ausfüll-Anleitu ng. Viele Grüße"
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#5 Spielt keine Rolle 2020-05-13 12:23
Kann ja wohl nicht sein eine unfaire Behandlung wie ich finde. Es gab sicherlich viele schwarze Schafe die den Zuschuss voll ausgeschöpft haben und zum Zeitpunkt des Antrags einen subventions Betrug begangen haben. Diese werden dann auch noch belohnt. Es sollte dann zumindest für alle gelten und eine Möglichkeit den Antrag zu vervollständige n. Es ist wohl anscheinend einfacher Geld zu verschenken um nicht alle prüfen zu müssen.
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