Erneut rote Karte

Ido-Verband handelt durch Verschonen der eigenen Mitglieder rechtsmissbräuchlich

Veröffentlicht: 16.03.2021 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 16.03.2021
Geschäftsmann steht und hält ein Stoppschild vor seinem Kopf

In den letzten Monaten häufen sich die Urteile, die dem Ido-Verband Abmahnmissbrauch unterstellen. Nun gesellt sich auch ein Urteil des Landgerichts Bielefeld (Urteil vom 26.01.2021, Az. 15 O 26/19) dazu. Der Fall ist gleich in dreifacher Hinsicht interessant: Zum einen, weil diesmal der Ido verklagt wurde, zum zweiten und dritten wegen der Feststellungen zur vorgelegten Mitgliederliste und dem Verschonen der eigenen Mitglieder.

Ido-Mitglieder begehen selbst abgemahnten Verstoß

Dem ganzen Rechtsstreit ging eine Abmahnung des Ido-Verbandes wegen einer pauschalen Garantie-Werbung vorraus. Der abgemahnte Händler wollte die Abmahnung aber nicht auf sich beruhen lassen und drehte den Spieß einfach mal um. Statt zu warten, bis der Ido ihn verklagt, reichte er selbst Klage ein und wollte vom Gericht feststellen lassen, dass die wettbewerbsrechtliche Abmahnung rechtswidrig ist. 

Dieses stellte sich auf die Seite des Händlers und kam zu dem Schluss, dass der Ido-Verband rechtsmissbräuchlich handelt. Als Beleg dafür dienten die Fakten, die der Händler vorlegte: Dieser zeigte auf, dass bestimmte Mitglieder des Ido-Verbandes haargenau den gleichen Wettbewerbsverstoß wie er begingen. Es stellte sich also alles so dar, als würde der Ido bei seinen eigenen Mitgliedern beide Augen zudrücken. Zu diesem Urteil kamen bereits das OLG Rostock (Beschluss vom 17.11.2020, Aktenzeichen: 2 U 16/19) sowie das LG Heilbronn (Urteil vom 20.12.2019, Aktenzeichen: 21 O 38/19 KfH)

Der Ido konnte auch in diesem Verfahren nicht belegen, inwiefern er dafür sorgt, dass sich die eigenen Mitglieder an Recht und Gesetz halten. Die Aussage, dass der Verband seine Mitglieder über rechtliche Rahmenbedingungen informiert, reicht dem Gericht jedenfalls nicht. 

„Die Darlegung des Beklagten, wie er im Einzelnen seinen Informationsdienst gegenüber den Mitgliedern gestaltet, reicht nicht. Insoweit ist bereits zweifelhaft, ob diese Informationen die Mitglieder überhaupt erreichen, diese tatsächlich im Log-In-Bereich nachlesen bzw. die ihnen übermittelten E-Mails zur Kenntnis nehmen“, zitiert Rechtsanwältin Denise Himburg auf Anwalt.de aus dem Urteil

Teil-anonymisierte Mitgliederliste reicht nicht aus 

Außerdem stellte das Gericht fest, dass der Verband in diesem Fall auch nicht abmahnbefugt war. Verbände sind immer dann abmahnbefugt, soweit ihnen eine erhebliche Zahl von Unternehmen angehören, die Waren oder Dienstleistungen gleicher oder verwandter Art auf demselben Markt vertreiben. Um diese Voraussetzung zu belegen, sollten eine teil-anonymisierte Mitgliederliste und pauschale Angaben ausreichen. Das reichte dem Gericht natürlich nicht als Beleg aus. Außerdem scheint dem Verein einmal mehr auf die Füße zu fallen, immer nach Schema F zu arbeiten, ohne sich detailliert mit den individuellen Streitigkeiten auseinandersetzen. „Es hätte vielmehr einer detaillierten und spezifizierten Darlegung bedurft, inwieweit dem wirtschaftlichen Wirken der entsprechenden Mitglieder aus den streitgegenständlichen Branchenbereichen erhebliche Bedeutung zukommt. Insbesondere mit dem wiederholten Einwand der Klägerin, sie unterhalte im Gegensatz zu vielen der Beklagten Mitglieder zusätzlich zu ihren Online-Shops auch ein Ladenlokal, setzt sich der Beklagte nicht einmal ansatzweise auseinander“, wird weiter aus dem Urteil zitiert.

Kommentare  

#12 Stefan Inri 2021-03-22 09:59
Ich wurde auch abgemahnt von denen wegen Grundpreisangab en und noch 2 anderer Sachen. Hat mich 1200 € gekostet.. Dank Händlerbund nicht noch mehr. Ich hoffe das sich bald genug Händler gegen diesen Verein währen, so das er endlich von der Bildfläche verschwindet !

Ist ein abzockerverein. Nichts anderes !!
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#11 Adrian P Mose 2021-03-21 10:09
Ich wurde ebenfalls vor 2-3 Jahren abgemahnt, 5 Produkte von 600 zzgl. Varianten beinhalteten einen kleinen Fehler. Ich bestand (via Anwalt versteht sich) auf eine Mitgleiderliste für meinen Tätigkeitsberei ch als Beweis, dass die Abmahnung berechtigt war. Zuerst erhielt ich einen Brief in dem dutzenden Gerichtsfällen aufgelistet wurden, als Beweis dass der Verein vor dem Gericht annerkant, berechtigt sowie angesehen war. Das hat mich nicht sonderliche beeindruckt, die Mitgliederliste wurde zweimal innerhalb eines Monats erneut angefordert, es kam aber nichts mehr.

Wenn der IDO oder einen anderen Verband sich ans Abmahneberechti g darstellt, müssen Sie auch den Beweis bringen, dass diese Behauptung auch wahr ist. Ich ziehe den Hut von der Kläger der sich die Zeit, das Geld und viel Mut invenstiert hat, und freue mich dass immer mehr Gerichte die Aktivitäten diesen Verband in Frage stellen.

Grundsätzlich finde ich, dass der ersten Schreiben eines Anwaltes oder Verbandes als kostenlose Hinweis ausgestellt werden soll mit der Bitte um Korrektur innerhalb - sagen wir 21 Tagen...

Wer dann der Bitte nicht nachkommt sollte dann tatsächlich kostenpflichtig abgemahnt werden dürfen.

Die ehrlichen Händler werden sich über den Hinweis freuen und sich auch darum kümmern. Vor allem wo die Rechtslage in Online-Bereich immer komplizierte werden, profitieren hier die neuen Händler, die noch nicht so viel Erfahrung haben.

Mit freundlichem Gruß,
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#10 Peter Becher 2021-03-20 23:01
Sie können doch den Verband nicht verbieten !? Was machen den dann die hungrigen Anwälte und Jurastudenten ? und all die Anderen Mitläufer die das Netz nach Opfern durchsuchen -- Die müssen doch dann Ihren Porsche abmelden und Golf Fahren
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#9 T.B 2021-03-20 12:47
kann der Händlerbund meine Frage beantworten?!

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Antwort des Händlerbundes

Hallo T. B.,

bitte entschuldige die verspätete Rückmeldung.

Ob du dein Geld zurück fordern kannst, können wir dir leider nicht so einfach beantworten. Jeder Fall muss für sich betrachtet werden.

Melde dich dazu am besten bei unserer Partnerkanzlei: www.itb-recht.de/de

Mit besten Grüßen
dein Händlerbund
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#8 Paul S 2021-03-20 10:36
Ich kann das Bashing gegen den IDO Verband nicht verstehen. Ich bin seit 19 Jahren Onlinehändler und hatte 2 bis 3 mal mit Problemen Abmahnungen, Druck machen mit Preisabsprachen und Drohungen seitens großer Lieferanten zu tun. Die hier genannten "Guten" Kanzlein haben mir mehrmals nicht helfen können, außer Geld für Vorabberatung und standartisierte Texte. Erst nachdem ich beim IDO Verband war hat sich dies gelegt. So paukte dieser mich wegen angeblichen Bilder Urheberrechten heraus und auch bei einer sehr unseriösen Abhmahnung wurde man tätig. Mit der Maßgabe dass ich gewonnen habe. Der Ido Verband versorgt mit Neslettern und auch per Mail und per Telefon wird man sehr gut beraten. Auf jeder Anfrage bekomme ich eine fundierte Antwort. Meine AGB`s wurden via Telefon geprüft und angepasst und das auf 2 Plattformen die ich betreibe. Weiterhin wurde ein Geschmacksmuste rschutz eingereicht. Auch da wurde ordentlich beraten und fachkundig agiert. Ich kann rein persönlich nichts negatives berichten. Bei allen Ärger hoffe icj, dass dies auch einmal genannt werden kann.
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#7 Andreas Kalinowski 2021-03-20 09:08
Die haben noch ein Verein gegründet.
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#6 K. 2021-03-18 14:30
genau wie bei t.b. was ist mitz den zuvor zu unrecht abgemahnten menschen ?
es sollte hier besser geschrieben werden wie man sein recht zurückbekommt.

MfG

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Antwort der Redaktion

Hallo K.,

da jeder Fall einzeln bewertet werden muss, gibt es leider keine konkrete Anleitung, die wir bereits abgemahnten Händlern mitgeben können.

Wer das Gefühl hat, zu Unrecht abgemahnt wurden zu sein, sollte seine konkreten Sachverhalt mit einem Rechtsanwalt besprechen.

Mit besten Grüßen
die Redaktion
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#5 Benno 2021-03-18 09:30
So ein Abzockerpack ist wie die Hydra - schlägt man denen den Kopf ab, kommen die woanders wieder hoch.

Deren "Geldbeschaffun g" werden die doch nicht aufhören, eher ist nächsten Monat Corona zu Ende .....
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#4 Mauro Calzoni 2021-03-17 19:45
Ido verband wird nicht verboten, weil es Arbeitsplätze schafft und die Wirtschaft ankurbelt. Je mehr Abmahnung gesendet werden, desto mehr Anwälte arbeiten konnen.Eine Hand wäscht die andere oder besser gesagt,sind alle unter derselben Decke.
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#3 Hannes M. 2021-03-17 15:43
@Platz: Weil wir im Rechtsstaat leben und hier kann man Verbände nicht einfach verbieten, ohne dass die Rechtslage dafür gegeben ist.
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