Eine Klage gegen Amazon wegen potenziell manipulativer Geschäftspraktiken wurde nun in den USA abgewiesen. Ganz vom Tisch ist die Sache dennoch nicht.
Immer wieder steht Amazon wegen der sogenannten Buy Box in der Kritik: Wer als Händler in dem präsenten Warenkorb-Feld auf Produktseiten landet, hat die Chance auf viele Verkäufe und dementsprechend massive Vorteile gegenüber Konkurrenten mit dem gleichen Produkt.
Viele Kundinnen und Kunden dürften indes davon ausgehen, dass das dort gezeigte Angebot die besten Konditionen für sie bietet, also im Gesamtpaket rund um Preis, Lieferung und Zufriedenheit am besten abschneidet. Sicher ist das allerdings nicht, denn nach welchen genauen Kriterien Amazon dort Angebote von Händlern platziert und welche Faktoren dabei wie stark gewichtet werden, ist ein Geheimnis von Amazon. Und genau darin liegt die Krux.
Preisgünstigere Artikel verschleiert?
In den USA gab es Zweifel daran, dass Kundinnen und Kunden hier tatsächlich das beste Angebot finden: Im Zuge einer Verbraucherklage wurde Amazon daher vorgeworfen, die Kundschaft aus Profitgier zu täuschen und sie durch die Buy Box gezielt zu teureren Artikel zu lotsen. – Etwa zu Amazon-eigenen Angeboten oder zu Händlerinnen und Händlern, „die das ,Fulfillment by Amazon‘-Programm des Unternehmens nutzen und hohe Gebühren für Dienstleistungen wie Bestandslagerung, Verpackung und Versand zahlen“, schreibt Reuters. Preisgünstigere Artikel mit unter Umständen besseren Lieferzeiten sollen demnach bewusst verschleiert worden sein.
Nachweis einer Kunden-Schädigung fehlt
Die Sammelklage an einem Bundesgericht in Seattle wurde nun allerdings abgewiesen. Die zuständige Richterin erklärte, dass die klagenden Kunden nicht ausreichend nachweisen konnten, wie sie konkret geschädigt worden seien. Die Kläger haben demnach weder konkrete Käufe angeführt, mit denen sie potenziell getäuscht worden seien, noch führten sie explizit Produkte auf, die sie bei anderen Händlern zu besseren Konditionen hätten kaufen können.
Trotz der Klageabweisung ist der Fall noch nicht gänzlich ad acta gelegt, denn die Richterin räumte den Klägern nun 30 Tage Zeit ein, in denen sie eine neue, abgeänderte Klage einreichen könnten. Amazon hatte zuvor argumentiert, dass die Fälle durch eine Verjährungsfrist von vier Jahren bereits verjährt seien und die Ansprüche dementsprechend keine Gültigkeit mehr hätten. Dies wies die Richterin zurück.
Amazon verweist auf Mündigkeit der Kundschaft
Die Vorwürfe rund um die Buy Box will Amazon selbst nicht gelten lassen. Der Konzern kommentierte etwas schwammig, dass „es nichts Unlauteres oder Täuschendes an sich hat, wenn ein Einzelhändler entscheidet, welche Produktangebote seiner Meinung nach für seine Kunden am attraktivsten sind, und dann die Kunden diese Angebote auf der Grundlage ihrer eigenen Bewertung annehmen oder ablehnen lässt“.
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Artikelbild: http://www.depositphotos.com
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