Die italienische Kartellbehörde untersucht Amazons Stellung im Markt: Zwingt das Unternehmen Händler dazu, auch seine Logistik-Dienste zu nutzen?
Die italienische Kartellbehörde (Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato) hat eine Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob Amazon seine marktbeherrschende Stellung ausnutzt. Konkret ermittelt die Behörde gegen fünf Unternehmen der Amazon-Gruppe, wie es auf der Seite der Wettbewerbshüter heißt.
Der Vorwurf: Amazon nutzt seine Dominanz auf dem italienischen Markt aus, um Online-Händlern auch die Logistik-Dienste des Unternehmens aufzuzwingen. Amazon würde demnach Händlern, die Amazon Logistics oder „Fulfillment by Amazon“ nutzen, Vorteile wie eine bessere Sichtbarkeit auf dem Online-Marktplatz versprechen – die Händler könnten so dementsprechend höhere Umsätze einfahren. Diese Art des sogenannten „Self-Preferencing“ widerspricht aber dem Wettbewerbsrecht und diskriminiere Händler, die die Amazon-Logistik nicht nutzen wollen oder können.
Verbraucherverband plant mögliche Klage gegen Amazon
Der italienische Verbraucherverband Codacons unterstützt die Untersuchung, berichtet der Standard. Sollte bei dem Verfahren der Marktwächter Vergehen festgestellt werden, will der Verband auch klagen. Das Verfahren soll zum 15. April 2020 beendet sein.
Seit November 2018 darf Amazon über die Tochtergesellschaften „Amazon Italia Logistica“ und „Amazon Italia Transport“ in Italien auch selbst offiziell Pakete zustellen. Im vergangenen Sommer musste Amazon bereits eine Strafe von 300.000 Euro zahlen, weil die Tochtergesellschaft illegal als Zusteller fungiert hatte. Amazon expandiert auch in Italien und hat seit 2010 mehr als 1,6 Mrd. Euro investiert. Derzeit plant das Unternehmen ein weiteres Logistikzentrum mit rund 1.200 Mitarbeitern in der Nähe von Turin.
In Deutschland läuft seit November 2018 ebenfalls ein Verfahren, um die Marktmacht Amazons zu prüfen. Das Bundeskartellamt untersucht dabei eine Vielzahl von Punkten, unter anderem geht es um Amazons Doppelfunktion als Marktplatz-Anbieter und Händler und das Verhalten gegenüber anderen Online-Händlern. Das deutsche Verfahren ergänzt sich mit einer Untersuchung auf EU-Ebene.
Kommentar schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben