Hat Amazon den Weg in die steuerliche Rechtschaffenheit gefunden? Hat der Konzern um Jeff Bezos ein schlechtes Gewissen ob der jahrelangen Nutzung diverser Kniffe, Schlupflöcher und Steuervorteile? – Man weiß es nicht. Fest steht jedoch: Der Konzern zahlt ab sofort, genauer gesagt seit dem 01. Mai 2015, Steuern in Deutschland (wir berichteten). Dieser Schritt scheint die EU-Kommission jedoch nicht zu besänftigen.
(Bildquelle The Worlds Greatest Detective: Kit via Flickr, Ausschnitt, bestimmte Rechte vorbehalten)
Man könnte es so formulieren, dass das Kind schon in den sprichwörtlichen Brunnen gefallen ist: Denn obwohl Amazon den bisherigen Vorgehensweisen und Strategien in Sachen Steuer abgeschworen zu haben scheint und künftig auch in Deutschland achtbar seine Abgaben leistet, wird dies nichts nützen. Denn wie die EU-Kommission verlauten ließ, werde die Prüfung gegen Amazon um vermeintlich erhaltene Steuervorteile dennoch fortgesetzt.
Steuervorteile: Driftet Amazon auf hohe Nachzahlungen zu?
„Diese Änderungen betreffen nicht die laufende Prüfung, bei der es darum geht, ob Amazon in der Vergangenheit Steuervorteile erhalten hat“, kommentierte ein Sprecher nach Angaben von dpa-AFX am Dienstag in Brüssel. „Das Verfahren läuft und wird weitergehen.“ – Und dies dürfte ganz und gar nicht im Sinne von Amazon sein. In dem Verfahren werde die Körperschaftssteuer in den Blick gerückt, die das Unternehmen in Luxemburg gezahlt hat. Dabei werde genau geprüft, ob dem US-Konzern unlautere Vorteile gewährt wurden.
Solche Vorteile und Beihilfen, von denen Amazon eventuell profitiert habe, sind innerhalb der Europäischen Union verboten. Sollten sich die Vorwürfe durch die Ermittlung der EU-Kommission allerdings bestätigen, dürften hohe Nachzahlungen auf den Online-Händler zukommen.
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