Das Amazon-Universum überrascht ständig mit vielfältigen Entwicklungen und Neuerungen. Nicht alle können immer ausführlich aufgenommen und beleuchtet werden. Damit Sie jedoch trotzdem auf dem Laufenden sind, haben wir einige wichtige Themen aus den vergangenen Tagen für Sie zusammengefasst: Amazon verleiht auch künftig noch DVDs und hat nun ein neues Kindle-Werbeformat für Selfpublisher gestartet. Außerdem sieht der Konzern neue Möglichkeiten, was digitale Berufsfelder angeht und muss sich mit der EU-Kommission rumschlagen.
Lovefilm: Der DVD-Verleih im Hause Amazon wird fortgesetzt
Streaming ist in den Wohnzimmern der Republik und den Köpfen der Menschen angekommen. Ob nun neueste Serien, alte Klassiker, brandaktuelle Hollywood-Blockbuster oder zeitlose Dokumentarfilme – Deutschland und der Rest der Welt haben die Vorteile des „Online-Fernsehens“ erkannt. Und lieben es. Auch Amazon kann mit seinem hauseigenen Streaming-Dienst große Erfolge verzeichnen und dreht für diese Sparte sogar eigene, exklusive Serien-Highlights. Nichtsdestoweniger hält der Konzern ein Stück weit an der Vergangenheit fest. Wie Golem berichtet, will das Unternehmen seinen Lovefilm-Service, also den Verleih von Filmen auf DVDs, auch künftig weiterführen: „Lovefilm hat eine sehr treue Nutzerschaft, und wir haben viele aktuelle Titel. Wir werden wegen Streaming vielleicht in einigen Jahren nicht mehr so hohe Wachstumsraten haben, aber das Geschäft betreiben wir weiter“, kommentiert Christoph Schneider von Amazon Instant Video Germany.
EU eröffnet Wettbewerbsverfahren gegen Amazon wegen E-Books
Die EU-Kommission erhebt schwere Vorwürfe gegenüber Amazon. Der Online-Riese steht in Verdacht, mit Verlagen wettbewerbswidrige Absprachen über E-Books getroffen zu haben. In dem Wettbewerbsverfahren steht der Vertrieb von vor allem englischen und deutschen E-Books im Fokus. Nach Angaben der Welt besteht die Vermutung, dass in den zwischen Amazon und einigen Verlagen geschlossenen Verträgen bestimmte Klauseln den Wettbewerb beeinträchtigten und so dem Kunden schaden. Eine dieser anstößigen Klauseln soll angeblich festlegen, dass die Verlage Amazon darüber Auskunft geben müssen, welche Konditionen sie mit anderen Wettbewerbern vereinbart haben. Zudem sollen die Verlage mindestens ebenso gute Konditionen für Amazon sicherstellen. Die Kommission will jetzt prüfen, ob dies "den Wettbewerb zwischen verschiedenen E-Book-Händlern beschränken und für die Verbraucher eine geringere Auswahl zur Folge haben" kann.
Selfpublisher dürfen auf Kindle-Geräten werben – gegen Bezahlung
Amazon räumt seinen Kindle Direct Publishing Autoren (kurz: KDP-Autoren) jetzt das Recht ein, die eigenen E-Books aus direkt auf dem Kindle zu bewerben. Bisher war es den Autoren nur möglich, die Webetrommel für ihre Werke im Amazon-Store zu rühren. Um die neue Möglichkeit nutzen zu können, müssen die E-Books allerdings in Englisch sein. Zudem muss der Autor bei KPD Select angemeldet sein. Das Budget für die Werbung muss laut Selfpublisherbibel mindesten 100 US-Dollar betragen. Wie und ob das E-Book beworben wird, legt der Amazon-Algorithmus fest. Bisher erscheinen die Anzeigen nur auf Amazon.com, ob das System auch in Deutschland eingeführt wird, ist bisher nicht bekannt.
Digitalwirtschaft: Amazon sieht neue Berufsbilder
„Wer unternehmerisch denkt, wird von den Vorteilen der digitalen Wirtschaft profitieren.“ Das ist eine der zentralen Aussagen, die Ralf Kleber, Country Manager Amazon Deutschland, kürzlich getroffen hat. Allein in Deutschland hat der Konzern in diesem Jahr 350 neue Arbeitsplätze für hochqualifizierte Mitarbeiter geschaffen: Im neu eröffneten Entwicklungszentrum in Berlin finden beispielsweise Softwareentwickler, Systemingenieure, technische Programmleiter oder auch Webentwickler ein neues berufliches Zuhause. In der Zukunft sollen weitere Chancen für verschiedene Berufsfelder warten – die Digitalisierung bringe unglaubliche Möglichkeiten für den Arbeitsmarkt mit sich, so das Unternehmen.
Kommentar schreiben