Amazon möchte kein Unternehmen mit überragender Marktbedeutung sein – und wehrt sich gegen eine entsprechende Einordnung.

Für Amazon ist der Dienstag kein Tag wie jeder andere. Denn am Dienstag beschäftigt sich der Bundesgerichtshof (BGH) erstmalig mit der Frage, ob Amazon tatsächlich ein Unternehmen mit „überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb“ ist oder nicht  (Az. KVB 56/22). 

Im Sommer hatte das Bundeskartellamt dem Online-Riesen Amazon einen solchen Status bescheinigt, da er ein „zentraler Schlüsselspieler im Bereich des E-Commerce“ sei und mit seinen zahlreichen Angeboten als Marktplatz und Händler sowie im Bereich der Cloud- und Streaming-Services ein enormes digitales Ökosystem bildet. Gegen diese Einstufung hatte das Unternehmen Beschwerde eingelegt, weshalb sich der Kartellsenat in Karlsruhe nun mit der Sache beschäftigt.

Deshalb stemmt sich Amazon gegen die Einstufung des Kartellamtes

Dass Amazon auf den Status als Firma mit „überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb“ gern verzichten würde, hat auch seinen Grund: Seit dem Jahr 2021 hat das Bundeskartellamt mit Blick auf solche marktmächtigen Akteure einen größeren Handlungsspielraum und mehr Gewalt.

Sieht das Kartellamt durch einen Akteur den Wettbewerb in Gefahr, kann es unter anderem gewisse Geschäftspraktiken verbieten – und zwar selbst dann, wenn die Unternehmen auf gewissen Märkten (noch) keine marktbeherrschende Stellung erreicht haben. „Das ist ein bedeutender Unterschied zur bisherigen Missbrauchsaufsicht und erlaubt dem Bundeskartellamt, auch frühzeitig einzugreifen, um die Märkte offen zu halten, Innovationen zu fördern und die Auswahlmöglichkeiten der Verbraucherinnen und Verbraucher zu schützen“, zitiert finanzen.net die Behörde.

Konkret habe das Bundeskartellamt etwa die Befugnis, Firmen die Bevorzugung eigener Angebote gegenüber Konkurrenten zu untersagen oder gegen die Ausnutzung einer Datenmacht vorzugehen.

Amazon sieht sich als Teil eines wettbewerbsintensiven Marktes

In der Vergangenheit hatte sich Amazon immer wieder dagegen verwehrt, als Unternehmen mit übermächtiger Marktmacht eingestuft zu werden. So bezeichnete der Konzern den Einzelhandelsmarkt, in dem man aktiv sei, beispielsweise als „sehr groß und ausgesprochen wettbewerbsintensiv“. Das gelte nach Einschätzung von Amazon nicht nur für den stationären, sondern auch den digitalen Bereich. „Wir konkurrieren mit vielen etablierten, erfolgreichen deutschen und internationalen Unternehmen – und das gilt gleichermaßen für unsere Geschäfte in anderen Branchen“, so ein Konzernsprecher laut dem Bericht von Finanzen.net.

Der Zeitpunkt einer gerichtlichen Entscheidung ist derzeit ungewiss.

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