Die französische Datenschutzbehörde hat Amazon jetzt eine enorme Geldbuße auferlegt.

Amazons Logistiksparte soll in Frankreich eine Strafzahlung von 32 Millionen Euro leisten. Die Geldbuße hat die Nationale Kommission für Informatik und Freiheiten (CNIL) am 27. Dezember verhängt, wie die Behörde jetzt bekannt gab. Demnach habe das Unternehmen „ein System zur Überwachung der Aktivitäten und Leistungen seiner Mitarbeiter eingerichtet, das zu sehr in die Privatsphäre eingreift“. Des Weiteren soll es Videoüberwachung „ohne Information und ausreichende Sicherheit“ gegeben haben. 

Zuvor hatte die Behörde infolge von Presseberichten und Beschwerden von Beschäftigten mehrere Untersuchungen durchgeführt, heißt es. Die Geldbuße entspricht drei Prozent des Umsatzes der französischen Amazon-Tochter. 

Daten der Angestellten über Handscanner erfasst

Konkret kritisiert die Behörde die Überwachungsmöglichkeiten, die der Konzern dadurch habe, dass Amazon-Angestellte bei ihrer Arbeit im Lager Scanner nutzen. Die Geräte würden deren Aufgaben in Echtzeit dokumentieren, bei jedem Scan zeichneten sie zahlreiche Daten auf. Die Speicherung der Informationen sowie statistische Indikatoren, die auf deren Basis berechnet würden, gäben und unter anderem Aufschluss über Arbeitsunterbrechungen und Bearbeitungszeiten. Dies betitelte die CNIL als „unverhältnismäßig“. „Diese Systeme führten dazu, dass die Mitarbeiter bei allen mit den Scannern ausgeführten Aufgaben genau überwacht wurden und somit unter ständigem Druck standen“, schreibt sie. Von dieser Überwachung seien mehrere Tausend Personen betroffen.

Amazon will gegen die Strafe vorgehen

Amazon plant rechtlich gegen die Geldbuße der Datenschutzbehörde vorzugehen. „Wir sind mit den Schlussfolgerungen der CNIL, die sachlich nicht korrekt sind, überhaupt nicht einverstanden und behalten uns das Recht vor, Berufung einzulegen“, wird ein Unternehmenssprecher im Spiegel zitiert. 

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Auch hierzulande musste sich Amazon in der Vergangenheit bereits mit der niedersächsischen Datenschutzbehörde in Bezug auf die Leistungsüberwachung von Angestellten auseinandersetzen. Das Unternehmen vertrat die Auffassung, dass die Maßnahmen zur Arbeitsüberwachung nötig seien. Vor dem Verwaltungsgericht Hannover klagte Amazon gegen eine Verfügung der Behörde. Das Gericht entschied zugunsten des Online-Konzerns. Die Landesdatenschutzbeauftragte legte wiederum Berufung gegen das Urteil ein. 

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Artikelbild: http://www.depositphotos.com