Gerichtsurteil gegen Amazon: Kommt es doch noch zur Mitarbeitervertretung?

Veröffentlicht: 07.11.2024
imgAktualisierung: 07.11.2024
Geschrieben von: Christoph Pech
Lesezeit: ca. 2 Min.
07.11.2024
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Amazon Logistikzentrum
josekube / Depositphotos.com
Die Bildung einer Gewerkschaft bleibt bei Amazon ein Dauerthema. Ein neuer Anlauf wurde nun per Gerichtsurteil angeordnet.


Die Belegschaft von Amazon kämpft seit Jahren um die Gründung einer Gewerkschaft und seit Jahren arbeitet der Konzern vehement dagegen. Nun hat Amazon einen Rückschlag in seinen Bemühungen gegen eine Arbeitnehmervertretung erlitten. Ein Verwaltungsrichter der US-Arbeitsbehörde NLRB hat eine dritte Urabstimmung über eine gewerkschaftliche Vertretung im Logistikzentrum in Bessemer, Alabama, angeordnet, wie der Spiegel berichtet.

Im Jahr 2022 kam es bereits zu einer Abstimmung in dem Logistiklager. Amazon soll damals aber illegale Praktiken angewandt haben, um die Gründung einer Gewerkschaft zu verhindern. So sollen etwa Broschüren aus Pausenräumen und Toiletten entfernt worden sein. Noch schwerwiegender: Gewerkschaftsfreundliche Beschäftige seien unberechtigt beschuldigt worden, Kolleg:innen belästigt zu haben.

Amazon wehrt sich

Der Konzern hat bereits angekündigt, Berufung gegen das Urteil einzulegen und begründet das mit dem Wunsch der Belegschaft: Diese habe bereits zweimal abgestimmt, keine Gewerkschaft haben zu wollen. Für die Gewerkschaft RWDSU ist das allerdings nur die halbe Wahrheit. Amazon habe gezielt gegen die Gründung gearbeitet, etwa indem Informationen vorenthalten oder falsch dargestellt wurden. Zudem seien Mitarbeiter:innen aktiv daran gehindert worden, sich gewerkschaftlich zu organisieren – was Amazon ebenfalls dementiert.

Amazon-Chef Andy Jessy selbst macht keinen Hehl daraus, dass er nichts von Gewerkschaftsarbeit hält. Mit seinen Äußerungen hat er teilweise schon gegen geltendes US-Recht verstoßen.

Gewerkschaft nur halb zufrieden

Die per Gerichtsurteil angeordneten Neuwahlen wurden von der Gewerkschaft RWDSU generell begrüßt. Sie kritisiert allerdings, dass der Richter weitergehende Forderungen abgelehnt habe. Denn ohne zusätzliche Maßnahmen sei auch bei einer dritten Abstimmung kein anderes Ergebnis zu erwarten, so RWDSU-Präsident Stuart Appelbaum.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 07.11.2024
img Letzte Aktualisierung: 07.11.2024
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Christoph Pech

Christoph Pech

Experte für Digital Tech

KOMMENTARE
1 Kommentare
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K.I
08.11.2024

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Meinung: - Amazon begründet das mit dem Wunsch der Belegschaft - wer das glaubt .......