Für Händlerinnen und Händler, die Amazons Fulfillment-Service FBA nutzen, sollte der 10. März 2025 ein wichtiges Datum werden. Dann nämlich wollte Amazon umfangreiche Änderungen in Kraft setzen, die die Erstattung bei verlorenen und beschädigten Waren betreffen. Nun allerdings hat Amazon angekündigt, dass sich der Start der neuen „Versand durch Amazon“-Richtlinie verschiebt. Und zwar auf den 31. März 2025.
Dass der Konzern den Start der Anpassungen nach hinten verlagert, begründet er mit dem Ziel, Sellern mehr Zeit einzuräumen, um die eigenen Kosten zu verwalten. Diese können im Portal „Beschädigter Lagerbestand und Rückerstattung“ über die Seite „Beschaffungskosten verwalten“ überwacht werden.
Amazon kürzt Erstattungen – neue Berechnungsgrundlage
Die anstehenden Änderungen im FBA-Programm gehen mit empfindlichen Einschnitten einher: Produkte, die vor einer Bestellung im Lager beschädigt werden oder verloren gehen, werden künftig nicht mehr vollständig – das heißt in Höhe des vollen Verkaufswertes – erstattet. Stattdessen zahlt Amazon nur noch die Kosten auf Grundlage der Produktherstellungskosten zurück.
Die Herstellungskosten ergeben sich aus jenen Kosten, die der Händler oder die Händlerin trägt, um den betroffenen Artikel im Großhandel, beim Hersteller oder Wiederverkäufer zu beschaffen oder um diesen zu produzieren, wenn er selbst als Hersteller aktiv ist. Andere Kosten wie beispielsweise Gebühren für Versand und Zoll, Abwicklung etc. sind nicht inkludiert. Wie hoch diese sind, wird Amazon auf Basis ähnlicher Produkte schätzen. Auch haben Seller die Möglichkeit, die tatsächlichen Herstellungskosten direkt zu hinterlegen.
Änderung als massive Gebührenerhöhung
In der Branche waren die Änderungen mit großer Sorge aufgenommen worden: „Das ist wahrscheinlich die größte Gebührenerhöhung aller Zeiten, denn Verlustschäden sind etwas, das bei jedem Konto ständig vorkommt. Das ist unvermeidlich“, kommentierte damals etwa Joel MacPherson, Mitbegründer von TrueOps, die sich auf Erstattungsansprüche bei Amazon spezialisiert haben.
Händlerinnen und Händler müssen sich im Zuge der Änderungen also unter Umständen auf erhebliche finanzielle Auswirkungen einstellen. Dies dürfte insbesondere jene Seller betreffen, die Produkte vertreiben, die in der Herstellung günstig und im Verkauf höherpreisig sind. Aber auch Unternehmen mit schadensanfälligen Angeboten bzw. zerbrechlichen Produkten dürfte die Richtlinienanpassung treffen. Es stehe zu befürchten, dass dadurch die Rentabilität solcher Geschäftsmodelle bedeutend beeinträchtigt werden könne.
Kommentar schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben