Erst Ende Dezember hatte Amazon die Erstattungsrichtlinie für verlorene und beschädigte Waren empfindlich geändert. Nun gibt es weitere Anpassungen an den Prozessen – und wieder können sie sich als Nachteil von Händlerinnen und Händlern entpuppen: Wenn Waren von Marktplatzpartnern in einem Logistikzentrum des Konzerns Schaden nehmen oder wahlweise verloren gehen, haben die betroffenen Seller künftig unter Umständen weniger Zeit, um Erstattungen anzustoßen.

Über die Aktualisierung der Frist schreibt Amazon im SellerCentral: „In einigen Fällen sind diese neuen Zeitfenster für die Geltendmachung von Anträgen verkürzt.“ Einen generellen Grund zur Sorge sieht der Marktplatzanbieter allerdings nicht: Die neuen Zeitfenster „bieten Ihnen aber immer noch ausreichend Zeit, um Nachforschungen zu einem Antrag anzustellen und diesen einzureichen. So wird sichergestellt, dass alle offenen Fragen schnell geklärt werden“, heißt es weiter.

Versand durch Amazon: Diese Fristen gelten für Erstattungsanträge

Je nach gelagertem Fall haben Händlerinnen und Händler unterschiedlich viel Zeit, um Erstattungen geltend zu machen:

  • Eine Frist von 60 Tagen gilt für Rückerstattungsanträge, wenn Produkte im Zuge der Betriebsabläufe verloren gegangen oder beschädigt wurden. Dabei ist der Meldezeitpunkt für den Verlust bzw. die Beschädigung entscheidend.
  • Wollen Seller eine Kundenrücksendung mit Versand durch Amazon beantragen, haben sie dafür zwischen 45 und 105 Tage Zeit. Ausschlaggebend ist der Zeitpunkt der Erstattung bzw. der Ersatzlieferung an den Kunden. Dabei müssen Händlerinnen und Händler zwingend den Ablauf von 45 Tagen abwarten. Auf diese Weise soll dem Kunden bzw. der Kundin genug Zeit eingeräumt werden, den Artikel zur Bearbeitung an Amazon zurückzuschicken.
  • Geht ein Artikel unterwegs verloren, kann in einem Zeitraum zwischen 15 und 75 Tagen nach dem Datum der Sendungserstellung ein Remissionsantrag gestellt werden. Auch hier müssen Seller zunächst eine Frist (diesmal von 15 Tagen) abwarten, bis sie den Weg hin zu einer Erstattung einschlagen. So soll sichergestellt werden, dass genügend Zeit bleibt, um die Sendung gegebenenfalls an die Marktplatzpartner zurückzuschicken.
  • Für alle anderen Remissionsanträge haben Händlerinnen und Händler außerdem 60 Tage Zeit, nachdem sie die entsprechenden Sendungen zurückerhalten haben.

Amazon: gekürzte Erstattungen alarmieren Seller

Die verkündeten Friständerungen gehören offenbar zu einer ganzen Reihe an Prozessanpassungen, die Amazon beim hauseigenen Fulfillment-Dienst FBA angeschoben hat. Ende 2024 ließ der Konzern verlauten, dass man ab dem 10. März 2025 bei Verlust oder Beschädigung von FBA-Waren nur noch die Herstellungskosten ersetzen werde, nicht mehr aber den Verkaufswert. 

Die Änderung sorgte für größeres Aufsehen, da sie zum Teil mit erheblichen finanziellen Auswirkungen für die Händlerschaft verknüpft ist. Die Herstellungskosten werden dabei entweder auf Grundlage einer Schätzung durch Amazon ermittelt oder aber durch Angaben der Händler hinterlegt.

„Das ist wahrscheinlich die größte Gebührenerhöhung aller Zeiten, denn Verlustschäden sind etwas, das bei jedem Konto ständig vorkommt. Das ist unvermeidlich“, kommentierte etwa Joel MacPherson von TrueOps. Das Unternehmen hilft Amazon-Sellern bei Erstattungsansprüchen.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com