Auch wenn die Werbeanzeige von einem Dritthändler ist, kann Amazon für Markenrechtsverletzungen verantwortlich gemacht werden. Das entschied nun der Europäische Gerichtshof.
Der französische Luxusschuhdesigner Christian Louboutin ist in einem Markenrechtsstreit gegen Amazon vorgegangen. Louboutin ist bekannt für hochhackige Luxusschuhe, die eine rote Außensohle haben. Auf Amazon sah Louboutin nun eine Werbung, die Schuhe der Luxusmarke zeigt. Die Anzeige wurde von Drittanbietern geschaltet. Louboutin gab an, der Inverkehrbringen der Produkte nicht zugestimmt zu haben und sah darin eine Markenrechtsverletzung und versuchte Amazon dafür in Verantwortung zu nehmen, wie LTO berichtete.
Entscheidend ist, welcher Eindruck geweckt wird
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) machte in seiner Entscheidung klar, dass Amazon auch dann zur Rechenschaft gezogen werden kann, wenn die Anzeige nicht von Amazon selbst kommt. Amazon ist für die Anzeigen von Drittverkäufern verantwortlich. Das Luxusunternehmen argumentierte, dass die strittigen Anzeigen vollständig Teil der kommerziellen Kommunikation von Amazon seien. Der EuGH stimmte dem zu. Entscheidend ist, ob ein normal informierter Besucher der Amazon Webseite den Eindruck gewinnt, dass Amazon selbst die Waren vermarktet. Das ist hier der Fall. Alle Anzeigen enthalten das Logo von Amazon und für Besucher ist nicht ohne weiteres zu erkennen, ob Amazon selbst hinter den Anzeigen steckt oder ein Drittanbieter. Daher muss sich Amazon auch selbst verantwortlich machen.
Tatsächliche Markenrechtsverletzung wird noch entschieden
Ob tatsächlich eine Markenrechtsverletzung vorliegt, muss nun noch von nationalen Gerichten entschieden werden. Der EuGH hat zunächst nur über die Frage entschieden, ob Amazon generell verantwortlich gemacht werden kann, auch wenn es keine Anzeige von Amazon selbst ist.
Louboutin führte schon häufiger Rechtsstreitigkeiten wegen seiner Produkte. Eine Eintragung der roten Sohle als Marke blieb bis jetzt allerdings ohne Erfolg.
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