Eine neue Analyse gibt Einblicke in die fortwährende Abhängigkeit von Unternehmen gegenüber dem Online-Riesen Amazon.
Kleine und mittlere Unternehmen in der Europäischen Union sind nach wie vor stark vom Online-Riesen Amazon abhängig. Belege hierfür bietet unter anderem eine neue Analyse der niederländischen Organisation Somo, die in Kürze veröffentlicht werden soll und über die Spiegel Online berichtet.
Amazons Werbeeinnahmen sind „explodiert“
Demnach haben sich Amazons Einnahmen von Gebührengeldern externer Firmen in der EU im Zeitraum von 2017 bis 2022 verdreifacht. In Zahlen ausgedrückt stiegen die Einnahmen von 7,6 Milliarden auf 23,5 Milliarden Euro. Die Summe umfasse etwa Einnahmen aus der Marktplatznutzung, aber auch aus den Bereichen Lagerung und Versand.
Zudem sei eine Explosion der Einnahmen im Werbesegment zu verzeichnen: Sie stiegen unter europäischen Händlern von 300 Millionen (2017) auf 5,4 Milliarden Euro (2021), heißt es weiter. Eine separate Auswertung für den deutschen Markt lege indes ein Plus von 100 Millionen auf 2,1 Milliarden Euro im gleichen Zeitraum offen.
Händler im „Würgegriff“ des Konzerns
„Amazon habe zudem sein Gebührenaufkommen durch Händler stetig erhöht, was deren Margen verringere“, berichtet der Spiegel weiter. Im Report sei zudem von einem „Würgegriff“ die Rede, in welchem sich insbesondere kleinere Händler zunehmend befänden und von dem sie „ausgequetscht“ würden.
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Für die Analyse habe Somo nicht nur die eigentlichen Geschäftsberichte des Konzerns analysiert, sondern auch Einblicke in Unterlagen aus laufenden Untersuchungen genommen und Interviews mit ausgewählten Händlerinnen und Händlern geführt. Diese hätten unter anderem kommentiert, dass sie auf dem Marktplatz von Amazon aktiv sein müssten, um die Kundenschaft erreichen zu können – trotz ungünstiger Bedingungen, die mit dem Kanal einhergehen.
Somo spricht von strukturellem Monopol
Mit Blick auf die Analyse gehe Somo von einem „strukturellen Monopol“ aus, das „mit zahlreichen Interessenkonflikten“ einhergehe und entflochten werden müsse. Rufe nach einer solchen Entflechtung beziehungsweise Zerschlagung von Amazon sind keineswegs neu. Sie wurden in der Vergangenheit immer wieder laut.
Im Zentrum solcher Forderungen steht nicht zuletzt die viel kritisierte Doppelrolle Amazons: einerseits als Marktplatzanbieter und andererseits als Händler. Während der Konzern externen Unternehmen eine Plattform zum Handeln bietet, steht er selbst mit diesen in direkter Konkurrenz – und profitiert zudem von deren Verkäufen und Werbemaßnahmen dieser Anbieter. Auch die Gefahr einer potenziellen Nutzung sensibler Verkaufsdaten wurde von Kritikern immer wieder angemahnt.
Amazon habe eine Einstufung als „Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung“ bereits dementiert und stattdessen auf den großen und wettbewerbsintensiven Markt verwiesen, von dem auch kleinere Händlerinnen und Händler ihrerseits profitieren: „Unsere Verkaufspartner stehen für etwa 60 Prozent der bei Amazon verkauften Artikel, und wir sind stolz darauf, dass ihre Verkäufe schneller wachsen als die eigenen Verkäufe von Amazon“, wird der Konzern zitiert.
Der Bundesgerichtshof muss sich dieser Zuordnung und Frage stellen.
Anmerkung der Redaktion: Der Beitrag wurde nach Veröffentlichung um ein Statement von Amazon erweitert.
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Sascha Ballweg+ Hans+ Martin!
Ja wir Deutschen müssten uns zusammen TUN!!! Wie machen wir dieses? Denke es geht vielen so. g. hANS
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Dann würde er sich ja anstrengen, nein dass lassen wir mal lieber sein!
Der "unfähige" Verbraucher ist das Problem, die derzeitige unklare politsche als auch wirtschaftliche Lage tragen den Rest dazu bei.
Billig, billiger am billigsten, dass ist doch die Mentalität des Verbrauchers.
Dann kann ich nur noch sagen, dumm gelaufen für die armen Händler die da verkaufen, denn von müssen kann ja keine Rede sein.
Aber wie sagt schon ein altes Sprichwort, was juckt es die Eiche, wenn sich eine Sau an ihr scheuert! In dem Sinne, tolles WE.
JUS
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Die Frage ist nur, wie lange die Unfähigkeit der Kartell-Behörde n und die Macht des Geldes diesen Prozess noch aufhalten werden. Denn im Grunde hätte die Zerschlagung längst geschehen müssen (wie auch die Aufarbeitung der Thematik "Steuerzahlunge n für Gewinne").
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