Mal stellt Amazon die Ware vor der Haustür ab – mal hinter dem Haus. Was dürfen die Auslieferer?
Wahrscheinlich kennt jeder die Situation: Man ist nicht da, während Amazon klingelt und findet dann in der Sendungsverfolgung ein Bild der abgestellten Ware. Mal ist die Ware vor der Haustür abgelegt, mal im Kinderwagen versteckt und manchmal eben auch am Hintereingang oder der Verandatür. Aber: Wie weit dürfen Lieferanten gehen?
Grundsatz: Abstellen nur bei Abstellgenehmigung
Bei der Lieferung via Amazon verhält es sich genauso wie bei dem Versand über andere Unternehmen: Die Sendungen müssen an einen Menschen übergeben werden. Ist im Haushalt der Kundschaft niemand da, dann muss eben beim Nachbarn geklingelt werden. Ein Abstellen an einem Ort geht nur mit einer Abstellgenehmigung. So eine Abstellgenehmigung kann bei der Sendungsverfolgung unter „Lieferanweisungen hinzufügen“ hinterlegt werden. Es können verschiedene Grundstücktypen, wie etwa Haus oder Wohnung, eingestellt werden. Je nach Grundstückstyp können bestimmte Ablageorte bestimmt werden. Hier kann festgelegt werden, ob die Bestellung beispielsweise an der Vordertür oder der Garage abgestellt werden soll. Es gibt auch die Option „Keine Präferenz“. Auch ein konkreter Nachbar kann festgelegt werden.
Was passiert beim Abstellen ohne Genehmigung?
Die Arbeitslast ist sicherlich ein wichtiger Grund, aus dem Pakete oftmals auch ohne Abstellgenehmigung abgelegt werden. Das Foto, welches dann bei der Sendungsverfolgung hinterlegt wird, soll als Nachweis dienen. Aber: Was passiert jetzt, wenn jemand lange Finger bekommt oder die Sendung durch Witterung Schaden nimmt? In so einem Fall muss Amazon ans Versender haften. Fehlt die Sendung, sollte das so schnell wie möglich gemeldet werden.
Anders sieht es natürlich aus, wenn eine Abstellgenehmigung erteilt wurde: Kommt die Sendung dann abhanden oder wird beschädigt, haftet die Kundschaft. Immerhin hat diese den Ablageort bestimmt.
Wie weit dürfen Lieferanten gehen?
Wie bereits gesagt: Lieferanten legen Bestellungen oftmals auch ohne Genehmigung ab. Aber: Wie weit dürfen sie dabei gehen? Darf die Ware in einen Kinderwagen gelegt werden? Darf der hintere Teil des Grundstücks betreten werden, um das Paket – geschützt vor den Blicken Fremder – auf der Veranda zu deponieren?
Grundsätzlich dürfen Grundstücke nur mit Einwilligung betreten werden. Andernfalls handelt es sich um einen Hausfriedensbruch. Dass der Bote das Grundstückstor passieren darf, um beispielsweise zu Klingeln, ist gesetzlich abgedeckt. Immerhin muss zum Betätigen der Klingel das Grundstück in diesem Fall nun einmal betreten werden. Indem der Grundstücksbewohner die Klingel an der Haustür und nicht etwa am Grundstückstor installiert hat, gibt er sein stillschweigendes Einverständnis. Etwas anderes gilt natürlich für andere Teile des Grundstücks. Es ist nicht notwendig, um ein Haus herum zu laufen, um dort ein Paket abzulegen, für welches keine Abstellgenehmigung besteht. Entsprechend handelt es sich tatsächlich streng genommen um einen Hausfriedensbruch.
Persönliche Meinung: Wir alle sind Teil des Problems
Natürlich könnte man jetzt rechtlich dagegen vorgehen, wenn der Amazon-Bote ohne Erlaubnis auf dem Grundstück herumläuft. Ich selbst kann sogar verstehen, wenn das Unbehagen hervorruft. Ich selbst hatte letztens erst in der Sendungsverfolgung ein Foto eines Paketes vor meiner Verandatür. Mein Gedanke: „Lag irgendwas Privates auf der Veranda?“ Gerade im Sommer ist der Garten für uns nun einmal die Erweiterung unseres Wohnzimmers und der Gedanke, dass eine fremde Person da herumläuft, bereitet mir ein unangenehmes Gefühl.
Aber: Ich bin halt auch Teil des Problems. Obwohl ich weiß, dass die Arbeitsbedingungen der Auslieferer alles andere als gut sind und der Druck enorm ist, bestelle ich dennoch bei Amazon. Die Lieferung ist schnell und unkompliziert. Ehrlicherweise bin ich an manchen Tagen auch froh, nicht noch beim Nachbarn klingeln zu müssen, um ein Paket abzuholen.
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Das führt dazu, das nicht einmal mehr geklingelt, sondern das Paket nur noch abgestellt und weitergefahren wird. Unter dem Dialog findet man noch diesen Zusatz: Bei der Zustellung werden jedoch möglicherweise nicht immer alle Anweisungen befolgt
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Eva Schöck
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