Die von Amazon regelmäßig veranstaltete Prime-Day-Aktion ist vor allem für reduzierten Preise, insbesondere durch Blitzangebote, bekannt. Vor dem Kauf sollte man aber lieber zweimal hinschauen.
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Die Rabattschlacht und der Konkurrenzkampf sind ungebrochen riesig, da muss auch Amazon seit Jahren in die Trickkiste greifen und Marktschreier-Methoden aktivieren. Je mehr rote Buchstaben und Zahlen, Prozentzeichen und durchgestrichene Preis zum Einsatz kommen, desto mehr muss man auch aufpassen.
Achtung vor Mondpreisen
Wer den Gürtel etwas enger schnallen muss, lässt sich von einem einmaligen und unschlagbar günstigen Knallerpreis vielleicht doch noch überzeugen. Tatsächlich sollten sich Interessent:innen nicht sofort zu einem Kauf verleiten lassen, denn es ist nicht alles Gold, was glänzt.
- Streichpreise: Werden Preise durchgestrichenen Preisen gegenübergestellt oder mit einem prozentualen Abzug beworben (sogenannte Streichpreise), darf Amazon dies eigentlich nur tun, wenn der durchgestrichene Preis tatsächlich innerhalb der letzten 30 Tage vor dem Prime Day verlangt wurde. Ob dem immer so ist, kann man nur sicherstellen, wenn man sich vorab beispielsweise schon eine Wunschliste anlegt und die Preisentwicklung entsprechend beobachtet.
- (Angebliche) UVPs: Hinter einem durchgestrichenen Preis kann sich auch eine unverbindliche Preisempfehlung verbergen – bei Amazon oft und gerne auch außerhalb der Prime-Day-Aktion. Tatsächlich ist die UVP im E-Commerce generell in Verruf geraten. Eine UVP, die so gar nicht mehr besteht oder deren Richtwert tatsächlich auf dem Markt keine Bedeutung mehr hat, darf eigentlich nicht werblich genutzt werden. Das zu erkennen, ist für den Laien jedoch unmöglich.
Trotz des Zeitdrucks sollten Interessent:innen ihr begehrtes Prime-Day-Angebot vor dem Klick daher genau und auf objektivem Wege überprüfen: Muss es das aktuelle Modell sein oder tut es auch der Vorgänger? Was verlangt die Konkurrenz? Habe ich woanders beispielsweise weitere Vorteile wie eine Extra-Garantie?
Bei wem kaufe ich eigentlich?
Viele Händler:innen nutzen den Prime Day ebenfalls, um ihre Angebote über Amazon zu vertreiben, sogenannte Marketplace-Angebote. Die erste Frage, die sich Kund:innen stellen müssen, ist daher, bei wem überhaupt gekauft wurde, denn in der Konsequenz hat dies Einfluss auf die weiteren Rechte. Trotz der A-Z-Garantie o. ä. Schutzmechanismen muss man daher wissen, dass eine Retoure, beispielsweise eines Kaffeevollautomaten zurück nach Italien, das Kaufvergnügen deutlich schmälern würde.
Hat man bei einem Händler oder einer Händlerin gekauft, gelangt man beispielsweise über den Artikel und den Shopnamen direkt zu den Kontaktinformationen, um genau das herauszufinden. In dem Zuge sei natürlich auch auf die diversen Angebote oder sogar Fake-Angebote hingewiesen. Mit Klick auf den Namen des Shops gelangt man nicht nur zu den Impressumsangaben, sondern auch zu (negativen) Bewertungen des Unternehmens. Fehlende Rechtstexte oder lange Lieferzeiten sind ein weiteres Indiz, dass man von dem vermeintlichen Schnäppchen lieber die Finger lassen sollte.
Preisfehler: Kann man auf den niedrigen Preis bestehen?
In einem Online-Shop läuft heutzutage vieles automatisch. Das gilt erst recht bei Riesen wie Amazon. Dazu gehören nicht nur die Abfrage des Lagerbestandes über das Warenwirtschaftssystem, sondern auch die Festlegung der Preise über Algorithmen. Hier kann es natürlich auch zu Fehlern kommen, beispielsweise, dass Preise trotz des Prime Days viel zu niedrig ausgewiesen werden. So bekommt man das Tablett statt für 299 Euro für nur 119 Euro. Preisfehler oder wirklich so billig? Spätestens, wenn Amazon die Bestellung storniert, weiß man es.
Nun werden die meisten ihr Schnäppchen nicht so einfach wieder hergeben. Es kommt in solchen Fällen darauf an, ob ein rechtsgültiger verbindlicher Vertrag mit Amazon oder mit dem jeweiligen Marketplace-Shop geschlossen wurde. Das ist meistens der Fall, wenn die E-Mail mit der Versandbenachrichtigung eingetroffen ist. Aber auch dann darf Amazon den Kauf stornieren, wenn es sich um einen Systemfehler gehandelt hat.
Spontankauf bereut?
Hat man sich übereilt zu einem Kauf entschlossen, kann der Kunde oder die Kundin die Bestellung entweder noch stornieren oder von einem Widerrufsrecht Gebrauch machen.
Prinzipiell regelt das Widerrufsrecht, dass der Verbraucher den Vertrag binnen einer Frist von 14 Tagen oder mehr widerrufen kann. Bei Bestellungen direkt mit Amazon als Vertragspartner beziehungsweise bei Händlern, die den Versandservice über Amazon nutzen, ist die Stornierung teilweise sogar bis kurz vor der Zustellung möglich.
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