Störungen bei Versanddienstleistern sind nicht schön, kommen aber hin und wieder vor. Erst vor wenigen Tagen, Ende Oktober, hatte es beispielsweise bei der DHL über Stunden hinweg eine Störung im Privatkundensektor, aber auch bei den Geschäftspartnern gegeben. Eine Verfolgung von Paketen war in diesem Zeitraum nicht möglich.
Treten solche Schwierigkeiten auf, zeigen sich Kundinnen und Kunden aus dem E-Commerce der Erfahrung gemäß schnell unzufrieden – selbst wenn Händlerinnen und Händler gar keinen Einfluss auf die logistischen Probleme haben. Müssen sie dann im Fall der Fälle auch negative Auswirkungen bei ihren Bewertungen befürchten? Zumindest Amazon hat für seinen Online-Marktplatz nun diese Frage beantwortet.
Händler müssen sich nicht um Negativfolgen sorgen
„Uns ist bewusst, dass die Störung bei DHL in Deutschland am 29. Oktober 2024 möglicherweise Ihre Geschäftsabläufe beeinträchtigt hat“, schreibt der Konzern in einer offiziellen Nachricht im SellerCentral.
Zugleich beschwichtigt er die potenziellen Befürchtungen seiner Marktplatzpartner: „Die betroffenen Bestellungen haben keinen Einfluss auf Ihre Stornorate, Rate verspäteten Versands und Rate an Bestellmängeln. Dadurch ist sichergestellt, dass sich die Störung nicht negativ auf Ihre Verkäuferleistung auswirkt.“
Amazon gibt Tipp für die Zukunft
Nicht nur mit Blick auf die kürzlichen Probleme hat sich Amazon geäußert. Im Falle künftiger Störungen rät Amazon zu folgender Vorgehensweise: Seller sollen im Backend zum Shop-Status und Urlaubseinstellungen gehen und dort den Angebotsstatus auf „Inaktiv“ setzen. Sobald ein Normalbetrieb nach Ausfällen wieder möglich ist, kann dort der Status zurück auf „Aktiv“ gesetzt werden.
Außerdem gibt es die Möglichkeit, Widerspruch gegen einen A-bis-Z-Garantieantrag einzulegen. Im Bereich „Einblicke in den Kundenservice“ kann darüber hinaus die Kundenservice-Performance eingesehen und bei Bedarf Widerspruch gegen eine Bewertung zum Kundenservice eingelegt werden.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
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