Amazon Pan-EU startet in den Niederlanden: Seller müssen Angebote anpassen

Veröffentlicht: 23.06.2025
imgAktualisierung: 23.06.2025
Geschrieben von: Ricarda Eichler
Lesezeit: ca. 2 Min.
23.06.2025
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Eine Schautafel zeigt, dass es beim Amazon Pan-EU-Programm neues gibt. Daneben die Flaggen der EU sowie der Niederlande.
Erstellt mit ChatGPT
Diese Woche erweitert Amazon sein Pan-EU-Programm um die Niederlande. Für Seller bringt das Pflichten hinsichtlich Listing und Umsatzsteuer.


Ab diesem Mittwoch, dem 25. Juni, sind die Niederlande offizieller Bestandteil von Amazons Pan-EU-Programm. Mit der Erweiterung kommen zahlreiche neue Möglichkeiten, den Umsatz auf einem neuen Markt zu steigern. Allerdings bringt die Umstellung auch Fallstricke mit sich. Dadurch, dass die Niederlande ein neuer Pflichtmarkt sind, müssen Seller sich auch über eine mögliche Registrierung für die niederländische Umsatzsteuerabgabe sowie die Listings für den Markt Gedanken machen. Erfolgt dies nicht, droht man aus dem Pan-EU-Programm zu fliegen.

Was muss ich tun, um Pan-EU weiterzunutzen?

Bisher bestand das Pan-EU-Programm aus den Pflichtmärkten Deutschland, Italien, Spanien und Frankreich. Mit den Niederlanden folgt jetzt der fünfte Pflichtmarkt. Wer von den vergünstigten und vereinfachten Verkaufskonditionen weiterhin profitieren möchte, muss sicherstellen, dass die eigenen Listings auch auf dem niederländischen Markt aktiv geschaltet sind.

Neben den Listings sollte man sich aber auch um möglicherweise anfallende steuerliche Verpflichtungen Gedanken machen. Als eine der ersten Quellen berichtete im März dieses Jahres der Blog des Steueranbieters Tax.fish über die Erweiterung des Programms. Darin gab es eine Entwarnung für die Seller-Gemeinschaft: Da zum aktuellen Zeitpunkt keine Pan-EU-Lagerstandorte innerhalb der Niederlande bereitstünden oder geplant seien, müssen sich Seller derzeit nicht für eine Umsatzsteuer-ID in den Niederlanden registrieren.

Vorerst werden Bestellungen voraussichtlich aus Lagerstandorten von Deutschland oder Frankreich versandt. Da keine Lagerung im Land besteht, reicht eine bestehende Registrierung beim OSS-Verfahren. Die so anfallenden Umsatzsteuern würden dann, wie auch beim Verkauf in anderen teilnehmenden Märkten, über die Bundeszentrale für Steuern abgewickelt. 

Pan-EU bietet viele Potenziale für Seller

Alles in allem sollten Seller der Neuerung also auf jeden Fall Beachtung schenken. Wie aus Beiträgen im Seller Central hervorgeht, wurden Seller auch direkt über notwendige Schritte informiert. Sind die Angebote zum Stichtag nicht für die Niederlande aktiv geschaltet, fliegt man zunächst aus dem Programm. Eine schnelle Nacharbeit sollte hier Abhilfe schaffen, allerdings verliert man dabei im Zweifelsfall natürlich Umsätze.

Doch auch wenn das entsprechende Häkchen bereits gesetzt ist, lohnt unter Umständen ein genauerer Blick auf die eigenen Listings. Wer seine Angebote auf die spezifischen Anforderungen der niederländischen Kundschaft ausrichtet, hat gute Chance auf Umsatzsteigerungen. 
 

Veröffentlicht: 23.06.2025
img Letzte Aktualisierung: 23.06.2025
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Ricarda Eichler

Ricarda Eichler

Ricarda berichtet über digitale Themen und spricht in Interviews und Podcasts mit spannenden Stimmen aus der Branche.

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