Amazon stellt Umsatzsteuer-Services ein

Veröffentlicht: 19.08.2024
imgAktualisierung: 19.08.2024
Geschrieben von: Tina Plewinski
Lesezeit: ca. 2 Min.
19.08.2024
img 19.08.2024
ca. 2 Min.
Logo des Online-Marktplatzes Amazon auf einem Smartphone
24K-Production / Depositphotos.com
Um steuerliche Schwierigkeiten zu umgehen, konnten Verkaufspartner von Amazon bisher auf die Umsatzsteuer-Services des Konzerns zurückgreifen. Doch die werden nun eingestellt.


Für seine Händlerinnen und Händler bot Amazon bislang die hauseigenen Umsatzsteuer-Services an. Doch die wird es künftig nicht mehr geben: Wie der Konzern in einer offiziellen Meldung im SellerCentral verkünden ließ, wird das Programm zum 31. Oktober 2024 eingestellt.

Man sei kontinuierlich dabei, seine eigenen Angebote und Dienstleistungen auszuwerten. Mit entsprechenden Analysen wolle man sicherstellen, dass diese „den Anforderungen unserer Verkäufer weiterhin gerecht werden“, so das Unternehmen. Demnach gibt es bei den Umsatzsteuer-Services von Amazon offenbar größeres Verbesserungspotenzial, welches sogar eine Schließung rechtfertige. 

Umsatzsteuer-Services bei Amazon: Wofür eigentlich?

Weil die verschiedenen Mehrwertsteuerprozesse und die entsprechenden Vorschriften auf dem europäischen Markt umfangreich und komplex sind, wurden Händlerinnen und Händlern die Umsatzsteuer-Services bei Amazon angeboten. Unternehmen werden durch eine Zusammenarbeit mit externen Steuerexperten entlastet und im Rahmen ihrer Steuererklärung in verschiedenen Ländern unterstützt, so das Versprechen des bisherigen Angebots.

Gänzlich einstampfen wolle Amazon die hauseigenen Services rund um die Umsatzsteuerverpflichtungen allerdings nicht. Vielmehr sei ein neues – laut Amazon „verbessertes“ – Programm für das kommende Jahr geplant.

Und jetzt? – Amazon verweist Betroffene auf automatische Abmeldung

Was betroffene Unternehmerinnen und Unternehmer nun erwarten dürfen, beschreibt Amazon wie folgt: „Wenn Sie die Umsatzsteuer-Services bei Amazon nutzen, können Sie in Zukunft Ihre Umsatzsteuervoranmeldung mit Ihrem aktuellen Steuerdienstleister ohne die Umsatzsteuer-Services bei Amazon durchführen.“ Die Steuerdienstleister werden sich demnach noch im laufenden August mit ihren Mandanten in Verbindung setzen, um die neuen Geschäftsbedingungen und die Überführung von Daten abzuklären.

Bis Ende September werde der jeweilige Steuerdienstleister weiterhin die monatlichen beziehungsweise vierteljährlichen Umsatzsteuervoranmeldungen mit den Umsatzsteuer-Services bei Amazon abwickeln (mit Fälligkeit im Oktober 2024). Eine Abmeldung bei den Umsatzsteuer-Services bei Amazon folge dann automatisch.

Alle künftigen Umsatzsteuervoranmeldungen übernehmen dann die aktuellen Steuerdienstleister. Die Abrechnungen erfolgen direkt mit diesen Dienstleistern, und zwar ab der Umsatzsteuervoranmeldung für Oktober, die wiederum im November bei monatlicher Voranmeldung oder aber im Januar 2025 bei vierteljährlicher Voranmeldung fällig wird. Für Fälle, in denen Marktplatz-Händlerinnen und -Händler ihren Steuerdienstleister nach dem 31. Oktober kündigen möchten, stellt Amazon einen Abmelde-Link im SellerCentral zur Verfügung.

Eine wichtige Frist nennt Amazon noch: den 31. August 2025. Bis zu diesem Zeitpunkt können die betroffenen Unternehmen im SellerCentral noch auf alle Umsatzsteuerdokumente, wie etwa Bescheinigungen zur Umsatzsteuerregistrierung oder auch Voranmeldungsnachweise, zugreifen und diese herunterladen.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 19.08.2024
img Letzte Aktualisierung: 19.08.2024
Lesezeit: ca. 2 Min.
Artikel weiterempfehlen
Tina Plewinski

Tina Plewinski

Expertin für Amazon

KOMMENTARE
2 Kommentare
Kommentar schreiben

Karl Ranseier
20.08.2024

Antworten

Man könnte glauben, Amazon möchte sich von allen irdischen Lasten - allem voran dem Service - befreien. Letztlich wohl auch von den Händlern. Die machen eh nur Ärger, wollen Dinge, halten sich nicht in vorauseilendem Gehorsam an Befehle - dabei sollen die nur Geld bezahlen! Ich bin seit langem da raus und vermisse nichts. Auf dem Marktplatz wird eh nur das billigste Angebot rausgesucht und lowest Quality gekauft. Das biete ich eh nicht an. Für die guten Sachen kommt man dann doch nicht am Fachhandel vorbei.
Lux
20.08.2024
Raus bin ich eigentlich auch, und froh darüber. Nen bisschen hobbygewerblich (ca. 1% von früher :-) mach ich's dann doch immer noch, und bekomme so den ganzen absurden Schei* auch immer wieder mit, wie die reinen Verdächtigungen über angeblichen von Markenmissbrauch, gegen die man nichts tun kann. Denn obwohl Originalware ich kann ich ja vom Markeninhaber keine Lizenz vorlegen. Denn welcher Widerverkäufer unterhält schon eine Geschäftsbeziehung mit dem Markeninhaber?? usw... Früher mit 1800qm Lager hat mich sowas gestreßt, heute macht es mich nicht mehr heiß. Und das ist gut so! Aber dass auf dem Marktplatz nur das billigste rausgesucht wird, ist nun wirklich das letzte was man Amazon vorhalten kann. Die unternehmen ja seit 2017 alles um keine funktionierende Sortiermöglichkeit nach Preis mehr anzubieten. Nur mit ausgefuxten Tricks kann man noch günstige Sachen auf Amazon finden. Aber natürlich hatte die Dysfunktionalisierung der Preissortierung auch nur ein Ziel: Als Plattform über Werbung stark an hochpreisigen Artikeln verdienen zu können. So haben Sie es geschafft, dass heute teilweise um die 50% des Verkauspreises an Amazon, über Gebühren, FBA und Werbung fließen. - Gäbe es eine noch funktionierende Preis Sortierfunktion und somit einen funktionierenden Preiswettbewerb, dann würde wohl kaum ein Händler viel Geld in die Auktion von Werbeplätzen stecken um sein Produkt positioniert zu bekommen. Dann wäre es billiger sich über einen günstigen Preis, erste Sichtbarkeit und Verkaufsrang zu verschaffen.