Online-Händlerinnen und -Händler müssen sich im letzten Quartal auf rechtliche Neuerungen einstellen: Mitten im wichtigen Weihnachtsgeschäft – nämlich am 13. Dezember 2024 – tritt die europäische Produktsicherheitsverordnung (GPSR) in Kraft. Diese soll sicherstellen, dass Produkte innerhalb der EU bestimmte Sicherheitsanforderungen erfüllen, weshalb sich betroffene Branchen-Player nicht nur an neue Informationspflichten halten, sondern unter anderem auch eine Risikoanalyse durchführen müssen.
Seit Monaten beschäftigen die neuen Regelungen die Branche. Nun hat auch Amazon zur Beachtung der Frist gemahnt: Marktplatz-Verkäuferinnen und -Verkäufer, die Nicht-Lebensmittel in den EU-Stores des Konzerns verkaufen, müssen bis zu eben jener Frist nachweisen, dass sie alle Pflichten einhalten.
Neuer Abschnitt auf Produktdetailseite
Für die Umsetzung der entsprechenden Vorgaben und die Verwaltung der Compliance-Anforderungen hat Amazon einen neuen Abschnitt auf der Produktdetailseite hinterlegt. Dieser nennt sich „Sicherheit und Produktressourcen“.
In einer Mitteilung im SellerCentral heißt es dazu an die Händlerinnen und Händler: „Ihre Produktbilder sind jetzt von Bildern, Dokumenten und Informationen im Zusammenhang mit der Compliance getrennt. Hier werden Ihre Marketingbilder und Produktinformationen angezeigt.“ Seller könnten demnach auch leicht prüfen, ob die Übermittlung der notwendigen Compliance-Informationen erfolgt sei. Die Daten seien außerdem auch für die Verbraucher leicht zugänglich.
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