Amazon hat auch in diesem Jahr angekündigt, die Rückgabefristen zur Weihnachtszeit zu verlängern. Das gab der Marktplatz im SellerCentral bekannt. So sollen unliebsame Weihnachtsgeschenke ohne Stress bis Ende Januar zurückgegeben werden können.
Händler:innen, die auf Amazon verkaufen, müssen die Vorgaben Amazons beachten und ihren Kund:innen diese verlängerten Fristen anbieten und ihre Rechtstexte entsprechend anpassen.
Rückgabefrist bis Ende Januar
Konkret bedeutet das, dass für alle Artikel, die zwischen dem 1. November und dem 25. Dezember bei Amazon.de gekauft werden, eine Rückgabefrist bis zum 31. Januar 2026 eingeräumt wird. Die Rückgabefrist muss mindestens 30 Tage nach Erhalt der Ware liegen. Das heißt, ein Produkt, welches bis zum 25. Dezember bestellt wird, aber erst Anfang Januar bei der Kundschaft ankommt, hat eine 30-tägige Rückgabefrist, auch wenn diese bereits im Februar liegt.
Diese Ausnahmen gibt es
Einige Artikel sind von dieser Sonderregelung allerdings ausgenommen: Artikel aus den Kategorien Kamera, Elektronik, Bürobedarf, PC, Kabellos, Videospiele, Musik, DVD, Bücher, Spielzeug, Video, Baumarkt, Software, Küche, Auto & Motorrad, Elektro-Großgeräte, Drogerie & Körperpflege, Werkzeuge und Home Entertainment, können lediglich bis zum 15. Januar 2025 zurückgegeben werden oder innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware, je nachdem, welches Datum später eintritt.
Händler:innen müssen Rechtstexte anpassen
Händler:innen müssen ihre Rechtstexte anpassen, um die Kundschaft korrekt über die geltenden Rückgabebedingungen aufzuklären. Falsche, sich widersprechende oder fehlende Informationen können eine Abmahnung zur Folge haben.
Mitglieder des Händlerbundes erhalten am 29. Oktober einen Sondernewsletter mit allen wichtigen Informationen zur Anpassung der Rechtstexte.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
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