Händlerinnen und Händler, die auf Amazons Marktplatz tätig sind, haben aktuell keine Zeit zum Luftholen: Neben dem wichtigen Weihnachtsgeschäft und neuen rechtlichen Pflichten rund um die Produktsicherheitsverordnung stehen in Kürze auch Änderungen beim steuerlichen Prozedere an.
Künftig kürzere Rechnungsnummern
Ab dem 1. Januar 2025 passt Amazon das Format der Rechnungsnummern an, die vom Umsatzsteuer-Berechnungsservice erstellt werden. Das teilte der Konzern am Montag im SellerCentral mit.
Konkret bedeutet dies, dass ab dem kommenden Jahr eine Kürzung der Rechnungsnummern auf 14 Zeichen stattfindet. Betont wird dabei, dass die Nummern auch danach noch „eindeutig und fortlaufend“ sein werden. Durch die Änderung können „Amazon Business-Kunden Rechnungen effizienter in ihren Buchhaltungssystemen verwalten“, erklärt das Unternehmen.
Seller sollen bei Bedarf Prozesse zeitnah anpassen
Händlerinnen und Händler, die für Amazons Umsatzsteuer-Berechnungsservice angemeldet sind und für die Amazon Rechnungen in ihrem Namen erstellt, sind aufgerufen, sich mit der Anpassung auseinanderzusetzen. Sie sollen gezielt überprüfen, „ob sich diese Änderung auf Ihre Prozesse auswirkt“. Bei Bedarf sollen die betroffenen Seller dann entsprechende Anpassungen in ihren Prozessen vornehmen – und zwar noch vor dem 1. Januar 2025.
Darauf sollten Händler nun achten
Die Kürzung der Rechnungsnummern kann durchaus als positive Neuerung eingeschätzt werden. Aus Sicht der Steuerberaterin Daniela Nölte waren die langen Nummern sehr unübersichtlich – ein Missstand, der nun also korrigiert wird.
Allerdings mahnt die Expertin, die Empfehlung von Amazon ernst zu nehmen: Durch eine Analyse der eigenen Prozesse und automatisierten Workflows, sollte jede Händlerin und jeder Händler prüfen, ob diese durch die Veränderung noch Sinn ergeben beziehungsweise auch künftig noch funktionieren. Speziell sollten sich dabei auch die Einstellungen der Konverter und Wawis angeschaut werden.
Darüber hinaus empfiehlt sie Sellern, die eigenen Steuerberatungen und -kanzleien zu informieren, um mögliche Prozesse und Vorlagen, sofern vorhanden, anpassen zu können und Unstimmigkeiten und Chaos bei Daten zu verhindern. „Auch sollte man überprüfen, ob man durch den Aufbau der neuen Nummer eventuell effizienter arbeiten kann“, so Nölte weiter. Bevor dies entschieden und geplant werden könne, heißt es jedoch abwarten. Denn hierfür müsse man zunächst herausfinden, wie die neuen Nummern konkret aufgebaut sind.
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