Chemikalien und Erzeugnisse, die unter Anwendung von Chemikalien hergestellt worden, klingen auf den ersten Blick wie ein Thema, welches durchaus mit der Produktsicherheitsverordnung (GPSR) im Zusammenhang stehen könnte. Und ja, mögliche Risiken für Verbraucher:innen, die sich aus Chemikalien ergeben, sollten im Rahmen der Risikobewertung auch durchaus erwähnt werden. Ein aktuell online kursierender Artikel einer Kanzlei gibt nun jedoch den Anschein, Amazon fordere im Rahmen der GPSR-Pflichten jetzt auch REACH-Konformitätserklärungen. Wir haben uns das genauer angesehen und auch beim Unternehmen nachgefragt.
Was ist die REACH-Verordnung?
Die REACH-Verordnung ist eine EU-Verordnung, welche den Umgang mit Chemikalien regelt und bereits seit 2007 in Kraft. Das Akronym steht für „Regulation concerning the Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals“. Betroffen sind vor allem Herstellungsbetriebe und Importbetriebe, doch auch Handelsunternehmen müssen sicherstellen, dass die Pflichten erfüllt sind, sofern sie mit betroffenen Waren handeln möchten.
Aufgrund der Produktbeschaffenheit betrifft dies vor allem Waren aus den Bereichen Schmuck sowie teilweise auch Textilien. Bei diesen müssen Informationen darüber vorliegen, ob unter der Verordnung als „besonders besorgniserregende Stoffe“ definierte Chemikalien in einer Konzentration von mehr als 0,1 Masseprozent auftreten.
In derartigen Fällen sind die Endkund:innen über den Umstand sowie einen sicheren Umgang mit dem Produkt zu informieren.
Was fordert Amazon jetzt von Sellern
Wie aus einer Hilfeseite des Unternehmens hervorgeht, müssen bei bestimmten Produkten Erklärungen zur Einhaltung der REACH–Verordnung („Konformitätserklärungen“) oder aber entsprechende Testberichte nachgewiesen werden. Mit dieser Forderung stellt Amazon sicher, auf dem Marktplatz nur sichere Produkte zu handeln.
Wie eine Unternehmenssprecherin gegenüber OnlinehändlerNews jedoch bestätigte, ist diese Forderung weder neu noch steht sie im Zusammenhang mit der GPSR. Bereits seit Inkrafttreten der REACH-Verordnung werden betreffende Seller mit den Pflichten zur Einhaltung dieser konfrontiert.
Mache ich mich durch eine Konformitätserklärung haftbar?
Die vermeintliche Neu-Aufforderung seitens Amazon wurde durch das betreffliche Nachrichtenportal nun auch als haftungsrechtlich bedenkliches Vorgehen ausgelegt. Hier kommt es jedoch ganz genau darauf an, was man als Amazon-Seller unter Umständen unterschreibt.
Selbstverständlich sollte man keine REACH-Konformitätserklärung unterschreiben, wenn tatsächlich Unklarheiten über die Herstellungsprozesse der Produkte vorliegen. Tatsächlich ist es allerdings so, dass die Pflichten der REACH-Verordnung in erster Linie Herstellungsbetriebe und Importbetriebe betreffen. Das bedeutet, dass diese auch für die Bereitstellung der Informationen verantwortlich sind.
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