Schlappe für Amazon: Das Unternehmen muss die Dash-Buttons hierzulande vom Markt nehmen. Das haben die Richter des OLG München jetzt entschieden. Im Netz wurde der Entschluss mit gemischten Gefühlen aufgenommen.
Als Amazon ausgerechnet am 1. April 2015 sein neues Gadget, den Dash-Button, bekannt gab, wurde dieser in der Redaktion des Amazon Watchblogs als Aprilscherz abgetan. Inzwischen ist bekannt, dass es sich durchaus um keinen Scherz handelte. Ein Jahr später kamen die kleinen klebbaren Bestellknöpfe auch nach Deutschland. Anders als in den USA, galt die Rechtssicherheit dieser aber von Anfang an als umstritten. Schon lange wurde diskutiert, dass diese nicht zulässig seien. Nun folgte vom OLG München die endgültige Entscheidung: Amazon muss den Dash-Button in Deutschland vom Markt nehmen. Die Richter urteilten, „dass die kleinen, aufklebbaren Knöpfe gegen die Gesetze für den Online-Handel verstoßen, weil klare Informationen zu Inhalt, Preis und der klare Hinweis auf eine zahlungspflichtige Bestellung fehlen“, schreiben die OnlinehändlerNews dazu.
Ein Blick in die sozialen Netzwerke zeigt, dass die deutschen Konsumenten dem Urteil zwiegespalten gegenüberstehen. Während ein Großteil das Urteil als überzogen empfindet und vor allem den Verbraucher in der Pflicht sieht, bei derartigen Lösungen selber mitdenken zu müssen ...
Unfassbar. In Deutschland wird wirklich alles getan, damit der Nutzer absolut nicht mehr selber nachdenken muss. 🤦♂️
— Tom Kästner (@tkaestner86) 11. Januar 2019
Man wird umgehend informiert und bestellt auch diese #DashButtons bewusst richtet sie ein, also weiß ich auch, dass ich etwas bestelle wenn ich drauf drücke. https://t.co/Ds3aLRgfJD
Ich nenne es das „Verantwortungs-Paradoxon“: Bürger sind klug genug, sich über Klimawandel, Außenpolitik und Währungspolitik zu informieren und verantwortungsvoll zu wählen, aber zu verantwortungslos um alleine über einen Knopf Waschmittel zu kaufen. #amazon #DashButtons https://t.co/9rDr0nD6Dp
— Lars Stern (@larsbstern) 10. Januar 2019
Wieder zeigt sich, dass die Gesetzeslage in 🇩🇪 aus der Steinzeit ist. Vor was muss hier der Verbraucher genau geschützt werden? Hier ist die Politik gefragt! #digitalisierung
— Christian Tomberg (@TexterKlar) 10. Januar 2019
Oberlandesgericht München verbietet Amazons #DashButtons https://t.co/QuWUF8abNs via @SPIEGELONLINE
... sehen andere Twitter-Nutzer das Ende der Fahnenstange noch längst nicht erreicht.
Das Urteil zu den #DashButtons von #Amazon wird nicht das letzte dieser Art gewesen sein, Käufe per #Voice (über #Alexa, #GoogleHome & Co.) stellen z.Z. ebenso einen Verstoß gegen die EU-Verbraucherrechterichtlinie dar und sind rechtswidrig.
— Fabian Fechner (@Fabian_Fechner) 10. Januar 2019
Und natürlich werden in dem Zusammenhang gleich wieder die Fähigkeiten des „Digitalisierungsweltmeisters Deutschland“ kritisiert.
Jetzt weiß ich auch, warum ich in den USA immer gefragt werde, ob wir auch schon Smartphones und Internet haben... #DashButtons #Amazon
— Glossensprache (@Glossensprache) 10. Januar 2019
Das D in Deutschland steht übrigens für Dashbuttonverbot.
— Christiane Link (@Christiane) 10. Januar 2019
Andere User haben sich vor dem endgültigen Verbot noch schnell mit den Dash-Buttons eingedeckt:
Just in time! #DashButtons pic.twitter.com/vZjzP6yoQ9
— xeetsh o(≧▽≦)o (@xeetsh) 10. Januar 2019
Während sich ein Twitter-User bereits vergangenes Jahr über die Sinnhaftigkeit der Dash-Buttons ausgelassen hat:
I don't understand how we got to a point that #dashbuttons are necessary!? Is ordering through #Amazon on one of your (probably numerous) mobile devices not already pretty easy? We're all going to end up like the marshmallow people in @DisneyPixar Wall-E #generationdash pic.twitter.com/BKBnsdMjYj
— Tappitytaptap (@tappitytaptaps) 23. April 2018
Und natürlich wird sich auch schon Gedanken um eine Zukunft ohne die Bestellknöpfe gemacht:
Für Renter eine super Erfindung. Ein Knopf und schon steht der Paketbote mit 40kg Waschpulver vor der Tür. Aber nein - Omi muss jetzt wieder selber schleppen, bevor sie meine Wäsche wäscht... #DashButtons
— Glossensprache (@Glossensprache) 10. Januar 2019
#DashButtons jetzt kann #Amazon die Dinger als Fidget-Buttons verkaufen.
— Glossensprache (@Glossensprache) 10. Januar 2019
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Aus Sicht des Onlineshop-Betr eibers, der mit diesen Informationspfl ichten ja gequält wird, gibt es keine Frage, dass auch der Händler Amazon sich daran zu halten hat.
Punkt. End. Aus.
Deutsche Gerichte können bei der geltenden E-Commerce-Rech tslage nur so urteilen, alles andere wäre wettbewerbsverz errend.
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