Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien hat Amazon dazu aufgefordert, eine Folge der Serie Pastewka aus der Mediathek zu nehmen.
Ähnlich wie in Blogs muss Werbung in Filmen, Serien und Shows als solche gekennzeichnet werden. Kennzeichnet man eine bezahlte Platzierung bestimmter Produkte oder Marken nicht, handelt es sich um Schleichwerbung. Mit diesem Vorwurf muss sich jetzt auch Amazon auseinandersetzen: Konkret geht es um eine Folge der Serie Pastewka, welche auf der Online-Plattform Amazon Video abrufbar ist.
Sehr viel Media Markt
Die vierte Folge der achten Staffel ist laut Golem das Problem. „Das Lied von Hals und Nase” spielt überwiegend vor und in einer Media Markt-Filiale. Außerdem wird der Konzern sehr oft namentlich in der Folge erwähnt und das Logo wird häufig an prominenter Stelle gezeigt. Das betrachtet die Bayerische Landeszentrale für neue Medien als kritisch: Hier liegt eindeutig der Verdacht der Schleichwerbung vor. Bereits im Februar 2018 ist dieser Verdacht laut einem Bericht von Deutschlandfunk aufgekommen: Sowohl Media Markt als auch die Produktionsfirma Brainpool wiesen den Verdacht von sich. So habe die Produktionsfirma für den Dreh der Folge die marktübliche Miete an Media Markt gezahlt.
Frühere Folgen erhärten den Verdacht
Ganz von der Hand zu weisen ist der Verdacht aber dennoch nicht: In früheren Staffeln der Serie wurde laut Deutschlandfunk auf das Zeigen bekannter Marken verzichtet. Wie es in vielen Produktionen üblich ist, wurden stattdessen Fantasiemarken erfunden, die lediglich eine gewisse Assoziation weckten. So wurde statt der blauen Facebookseite, wie man sie kennt, ein grünes soziales Netzwerk erfunden. Kein Wunder, dass nun der Verdacht der Schleichwerbung aufkommt: Auch in anderen Folgen werden nun deutlich Produkte, wie etwa Coca-Cola, Sony oder Nivea gezeigt.
Verbot der Folge
Für die Bayerische Landeszentrale ist die Sache jedenfalls klar: Die staatliche Einrichtung hat Amazon dazu aufgefordert, die betreffende Folge „Das Lied von Hals und Nase” aus der Mediathek zu entfernen, heißt es bei Golem weiter. Amazon selbst ist dieser Aufforderung noch nicht nachgekommen. Sollte das Unternehmen die Verfügung ignorieren, werde über die Einleitung der Verwaltungsvollstreckung nachgedacht, heißt es laut Golem von der Landeszentrale.
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