Ist es in Ordnung, wenn die Bundespolizei sensible Daten in der Amazon-Cloud speichert? Nein, finden einige Politiker und äußern Kritik.
Nicht nur Privatpersonen und Unternehmen speichern Daten in der Amazon-Cloud. Auch Institutionen wie etwa die Bundespolizei greifen auf die Datenwolke des Konzerns zurück. Wie Heise Online mit Verweis auf die NOZ berichtet, hat das Bundesinnenministerium auf eine schriftliche Anfrage der FDP bestätigt, dass gewissen Daten tatsächlich auf den Amazon-Servern gespeichert werden. Konkret geht es dabei um Aufnahmen und Daten von Körperkameras (sogenannter Bodycams), die Polizeibeamte und Sicherheitskräfte in Gefahrensituationen nutzen.
Regierung hat keine eigene Alternative zur Amazon-Cloud
Dass die staatliche Behörde auf Amazons Cloudservice AWS zurückgreift, scheint dabei allerdings auf Schwachstellen innerhalb der eigenen Ressourcen zurückzuführen zu sein: Denn das Bundespolizeipräsidium ließ außerdem verlauten, „dass derzeit noch keine staatliche Infrastruktur zur Verfügung stehe, die die Anforderungen erfülle. Amazon sei mit AWS gegenwärtig der einzige Anbieter in Deutschland, der eine entsprechend vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierte Cloud bereitstelle“.
Im Rahmen der AWS-Nutzung würden alle deutschen Datenschutzstandards inklusive Verschlüsselung eingehalten. Dazu zähle beispielsweise auch die verschlüsselte Speicherung der Daten auf Servern in Frankfurt am Main.
Nutzung der Amazon-Cloud als „kaum kalkulierbares Risiko“
FDP-Politiker Strasser, der auch die Anfrage an das Bundesinnenministerium gesandt hatte, kritisierte die Nutzung der Amazon-Cloud. Die Bundesregierung würde dadurch „ein kaum kalkulierbares Risiko mit Blick auf hochsensible Daten“ eingehen, heißt es bei Heise Online weiter. Die Bundespolizei müsse dementsprechend an eigenen Ressourcen arbeiten, um die innere Sicherheit gewährleisten zu können. Auch vonseiten der Grünen regte sich Kritik, dass die Nutzung der Amazon-Cloud die digitale Souveränität Deutschlands quasi unterwandert.
Gerade beim Thema Datenschutz sei die Nutzung nicht ohne, da Amazon beispielsweise auch eine hauseigene Software namens „Rekognition“ besitze, deren Ziel die Gesichtserkennung ist. Diese Software hatte der Konzern in der Vergangenheit auch an amerikanische Behörden verkauft (wir berichteten). Solche Hintergründe müssten im Zuge von Cloud-Strategien berücksichtigt werden, findet Konstantin von Notz, stellvertretender Vorsitzender der Bundestagsfraktion der Grünen. Andere Stimmen kritisierten zudem eine möglichen Abhängigkeit von einzelnen Dienstleistern und Marktanbietern, die sich aus solch einer Nutzung ergeben könnte.
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