Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen kritisiert das Amazon-Label „Amazon's Choice“: Oft sind solche Produkte nicht top bewertet und anderswo billiger – entgegen den Versprechungen des E-Commerce-Riesen.
Wer als interessierter Online-Shopper auf Amazon etwas Bestimmtes sucht, trifft auf jede Menge Labels wie „Bestseller“ oder „Amazon's Choice“, die das Entscheiden für Produkte einfacher machen sollen. Doch gerade Amazons eigene Empfehlung bekommt von der Verbraucherzentrale NRW keine gute Bewertung: „Amazon's Choice“-Produkte sind teils teuer und haben eher unterdurchschnittliche Rezensionen.
Test Amazon's Choice: Wenige Bewertungen – und schlecht dazu
Die Verbraucherzentrale NRW hat 50 Artikel mit dem viel versprechenden Gütesiegel getestet, das laut Amazon nur „top bewertete, sofort lieferbare Produkte zu einem günstigen Preis“ bekommen. Die Realität sieht jedoch anders aus. Etwa beim Aspekt „top-bewertet“: Fast drei von fünf Choice-Produkten (29 von 50) wurden von den Kunden eben nicht als top eingeschätzt – sechs der Test-Artikel hatten nicht mal vier von fünf der Amazon-Bewertungssterne. Auch die Zahl der Bewertungen spricht nicht gerade für solide Erkenntnisse: Mehr als die Hälfte der „Amazon's Choice“-Produkte hatten weniger als 50 Kommentare, bei einem Artikel waren es sogar nur drei.
„Amazon's Choice“-Produkte sind anderswo billiger
Eine – wie versprochene – sofortige Lieferung wäre im Idealfall nur mit Amazon Prime möglich. Doch einige der Test-Produkte hatten gar kein Prime-Logo und könnten so gar nicht mit Amazons Lieferservice gebracht werden. Kritik auch am Preis der Choice-Produkte: Rund zwei Drittel der Produkte könnten Online-Shopper auf anderen Marktplätzen oder Webshops deutlich billiger kaufen. Durchschnittlich waren die getesteten „Amazon's Choice“-Produkte bei Amazon um rund elf Prozent teurer als bei anderen Anbietern. Das Fazit der Verbraucherzentrale: „Wer Amazons Empfehlung vertraut, verpasst oft bessere Offerten.“
Nicht zum ersten Mal steht das Label „Amazon's Choice“ in der Kritik: Auch in den USA forderten Senatoren zuletzt, dass Amazon die Kriterien für die Vergabe seines namenseigenen Gütesiegels offenlegen müsse.
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Der Händler über Amazon will nicht Rückversand Zahlen (obwohl klar in Amazon AGB steht: wenn die Ware um 1 Tag zu spät kommt, muß der Verkäufer in Rückversand Zahlen).
Amazon ist nicht mal Stande mich zu ünterstutzen und mein Recht durchzusetzen.
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