Die Wettbewerbszentrale mahnte Amazon ab, weil einige Preise nicht erkennbar nur für Prime-Mitglieder gelten.
Für eine kostenpflichtige Prime-Mitgliedschaft verspricht Amazon diverse Vorteile: Eine umfangreiche Musikbibliothek, kostenfreier Versand der Prime-Artikel oder die Option „Erst probieren, dann bezahlen”. Unter den möglichen Vorteilen sind auch exklusive Angebote nur für Prime-Mitglieder, besondere Aktionen oder Deals sowie ein früherer Zugriff auf Blitzangebote. Für den durchschnittlichen Kunden, besonders wenn er kein Prime-Mitglied ist, sei das aber nicht auf den ersten Blick ersichtlich.
Google-Werbeanzeige war unzulässiges Lockangebot
Aktuell berichtet die Wettbewerbszentrale von einer Abmahnung gegenüber Amazon wegen Irreführung. Der Grund war eine Google-Anzeige für ein Pulsoximeter zum Preis von 22,99 Euro. Bei Klick auf das Angebot trat für alle Nicht-Prime-Mitglieder jedoch schnell die Ernüchterung ein, denn in der Artikelbeschreibung bei Amazon wurden Interessenten darüber aufgeklärt, dass der beworbene Preis ausschließlich für Prime-Mitglieder galt. Alle anderen Kunden mussten stattdessen 29,99 Euro für das Gerät bezahlen.
Anzeige verschwieg wesentliche Einschränkung
Die Wettbewerbszentrale mahnte ein Amazon-Unternehmen mit Sitz im Ausland deshalb ab, und forderte, diese Einschränkungen künftig deutlicher herauszustellen. Mit Erfolg. Das Landgericht Frankfurt hat das Unternehmen des Amazon-Konzerns verurteilt, künftig nicht mehr mit Produktpreisen zu werben, die nur für Teilnehmer des Mitgliedsprogramms „Amazon Prime“ gelten, ohne diese Einschränkung deutlich zu machen (LG Frankfurt, Versäumnisurteil vom 13.01.2023, Az.: 3-10 O 93/22; nicht rechtskräftig). Amazon habe sich gegen die Klage nicht verteidigt, heißt es vonseiten der Wettbewerbszentrale.
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