Kann Amazon für die Taten eines Sub-Lieferanten verantwortlich gemacht werden? Eine Frage, die in den USA nun vor Gericht verhandelt wird.
Gegen Amazon wurde in den USA erneut Klage eingereicht. Dieses Mal geht es um einen Unfall mit tödlichem Ausgang: Im vergangenen Jahr hatte ein Lieferfahrer, der Pakete für den Online-Riesen zustellte, ein zweijähriges Mädchen beim Spielen auf dem Parkplatz eines Apartmentkomplexes in Kalifornien angefahren. Sie starb daraufhin.
Die Familie des Kleinkindes sieht Amazon in der Haftung und hat nun entsprechende juristische Schritte eingeleitet.
Amazon bestreitet Schuld
Laut Michael Alder, dem Anwalt der Familie, weise Amazon jegliche Schuld an dem tödlichen Vorfall von sich. Haftbar könne der Konzern nicht gemacht werden, weil der Unfallfahrer kein Angestellter von Amazon sei, sondern stattdessen für ein externes Unternehmen tätig war, berichtet Business Insider.
Darüber hinaus wolle Amazon die entsprechenden Videoaufzeichnungen des Vorfalls, die über eine Dashcam entstanden sind, nicht bereitstellen, ohne dass eine Vertraulichkeitsvereinbarung unterzeichnet werde, habe Alder gegenüber dem lokalen Fernsehsender KTLA geäußert.
Subfirmen als gängige Praxis in der Logistik
Schon in der Vergangenheit hatte Amazon bei Vorfällen darauf verwiesen, dass man nicht für Taten von Lieferanten verantwortlich gemacht werden könne, die für Subunternehmen arbeiten. Die Nutzung solcher Subfirmen ist insbesondere in der Logistik gängige Praxis – so auch bei Amazon. Zwar arbeiten die jeweiligen Lieferanten beispielsweise mit Amazon-Apps und unterliegen den strengen Anforderungen des Online-Riesen, werden jedoch von den externen Dienstleistungsfirmen angestellt und bezahlt.
Die Familie des toten Mädchens wolle „Amazon für die Taten des Lieferfahrers zur Rechenschaft ziehen“ und außerdem verhindern, dass andere Familien Ähnliches durchmachen müssen, heißt es weiter.
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