Der Rechtsstreit wegen der Mitarbeiterüberwachung in Amazons Logistikzentrum geht in die nächste Runde.
Im Februar hat das Verwaltungsgericht Hannover zugunsten Amazons entschieden, dass die Datenerfassung zulässig ist. Die Datenschutzbehörde geht nun allerdings gegen das Urteil vor.
Gegenstand der Klage waren Überwachungsmaßnahmen Amazons gegenüber den Mitarbeiter:innen im Logistikzentrum Winsen. Amazon wendet ein System an, bei dem die verschiedenen Arbeitsschritte der Mitarbeiter:innen permanent überwacht werden, sodass Vorgesetzte ständig einsehen können, wie viele Pakete abgefertigt werden.
Amazon selbst gab an, dass dieses Verfahren notwendig sei, um die Steuerung der Logistikabläufe besser planen zu können. Die Mitarbeiter:innen berichteten hingegen in der Vergangenheit von einem „Arbeitsklima der Angst“.
Verwaltungsgericht Hannover gab Amazon Recht
Die erste Verfügung der Datenschutzbehörde wurde bereits im Oktober 2020 erlassen. Da Amazon jedoch direkt Klage gegen die Verfügung einreichte, wurden die Daten weiterhin erfasst.
Das Verwaltungsgericht Hannover war der Auffassung, dass die Interessen Amazons überwiegen. Es sei zwar richtig, dass ein Überwachungsdruck entstehe, allerdings sei so auch ein objektives Feedback möglich.
Thiel legt Berufung ein
Die Landesdatenschutzbeauftragte möchte das Urteil allerdings nicht auf sich sitzen lassen und legt Berufung ein, wie das Hamburger Abendblatt berichtete. Über die Berufung wird dann das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg entscheiden. Gegen welche Punkte im Urteil genau vorgegangen werden soll, ist noch nicht bekannt. Auf Nachfrage des Hamburger Abendblattes berichtete die Landesdatenschutzbehörde, dass die Berufungsbegründung gerade erstellt wird.
In einer Pressemitteilung der Landesdatenschutzbeauftragten hieß es im Februar, dass sie der Ansicht sei, dass das Persönlichkeitsrecht überwiege und der dadurch entstehende Leistungsdruck höher zu werten sei als die wirtschaftlichen Interessen des Unternehmens.
Während Amazon in einer Stellungnahme verkündete, dass das Wohlbefinden der Mitarbeiter:innen höchste Priorität habe, gab das Abendblatt an, dass mehrere Mitarbeiter davon berichteten, dass die Überwachung sie massiv unter Druck setze. In der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Hannover berichtete der Betriebsrat allerdings, dass es nicht übermäßig viele Beschwerden diesbezüglich beim Betriebsrat eingegangen sind.
Wann die nächste Verhandlung stattfinden soll, ist noch nicht bekannt.
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