Im Herbst letzten Jahres warnte die Verbraucherzentrale vor einer Betrugsmasche bei Amazon. Das Problem besteht offenbar immer noch.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen berichtete im Oktober 2022 über eine Betrugsmasche im Zusammenhang mit Amazon. Das System ist immer gleich: Verbraucher:innen bestellen ein teures Elektroprodukt, erhalten jedoch ein ganz anderes, im Preis vergleichsweise oft wertloses, Produkt. Statt eines Laptops im vierstelligen Eurowert bekommt man beispielsweise eine Kochplatte. In einem anderen Fall wurde statt eines neuen iPhones nur eine Powerbank geliefert. Wieder andere berichten gar über gänzlich leere Pakete.

Wie die Fälle ausgehen, ist letztendlich ganz unterschiedlich, denn einige Betroffene in unseren Kommentaren berichten, sie hätten das Geld nach mehr oder weniger zähen und lästigen Kontaktaufnahmen mit dem Amazon-Kundenservice zurückerhalten. Manche sitzen immer noch auf einer offenen Forderung. Von der bestellten Ware keine Spur. Wie sollte man nun vorgehen?

Falsche Amazon-Lieferungen: Wie ist die Rechtslage?

Hat Amazon, soweit der Vertrag mit der Plattform direkt geschlossen wurde, etwas Falsches oder nur einen leeren Karton geliefert, ist der geschlossene Vertrag nicht erfüllt. Eine Falschlieferung wird wie ein Sachmangel, also wie ein Defekt, behandelt. Das bedeutet, dass die üblichen Gewährleistungsrechte zur Verfügung stehen, also zum Beispiel ein Recht auf Lieferung einer mangelfreien Sache. Jegliche notwendige Transportkosten würden in diesem beschriebenen Fall auf die Kappe von Amazon gehen. 

Die Aussage, man habe etwas Falsches oder nur einen leeren Karton bekommen, wird zugunsten von Verbraucher:innen vermutet. Amazon müsste also das Gegenteil beweisen: Amazon ist hier in der Nachweispflicht, dass das Paket mit dem richtigen Inhalt auf den Weg gebracht wurde, was faktisch nicht möglich sein wird. 

Kund:innen können nun auf eine Erfüllung des Vertrages, sprich eine Lieferung des bestellten Produktes bestehen und dies notfalls anwaltlich oder gerichtlich einfordern. Kommt Amazon der Nachlieferung, ggf. unter Fristsetzung, nicht nach, hat die Plattform den Kaufvertrag ihrerseits nicht erfüllt. Kommt es zu keiner Einigung oder verweigert Amazon einen Austausch, kann der Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt werden. 

Spielt es eine Rolle, wenn Kriminelle das Paket beim Transport manipuliert haben?

Über die genauen Umstände der Falschlieferungen ist nichts bekannt. Sollte es so sein, dass die Falschlieferungen nicht in den Lagern bei Amazon direkt initiiert werden, sondern auf dem Versandweg Produkte ausgetauscht oder entwendet werden, geht dies nicht zulasten der Betroffenen. Denn: Amazon als gewerblicher Verkäufer ist für den gesamten Versandweg bis zur Ablieferung verantwortlich. Online-Shops dürfen die Verantwortung für eventuelle Probleme nicht einfach so auf das Versandunternehmen abwälzen und schon gar nicht auf die Kundschaft.

Oft wird geraten, dass die Annahme im Falle von Beschädigungen bei der Lieferung verweigert werden sollte. Dies führt jedoch zu keiner Änderung der Rechtslage. Verbraucher:innen entstehen keinerlei Nachteile, wenn sie das Paket trotzdem annehmen und Schäden oder Abweichungen nicht umgehend melden.

Wie sollte man sich verhalten, wenn man gar nichts/etwas Falsches geliefert bekam?

  1. Beweissicherung und Meldung an Amazon: Die Falschlieferung sollte umgehend bei Amazon gemeldet werden. Dafür sollte ausschließlich schriftlich (nicht telefonisch) mit Amazon kommuniziert werden, um einen entsprechenden Nachweis zu haben. Zum Beweis sollten zudem Fotos des Inhalts und der gesamten Verpackung inklusive Verschlussstellen und Labels gemacht werden. 

  2. Lagerung der falschen Waren: Trotz des oft geringen Wertes sollte man die komplette Lieferung für spätere Auseinandersetzungen aufbewahren. Die falsch gelieferte Ware kann zudem von Amazon zurückverlangt werden. Sie sollte also keineswegs entsorgt werden.

  3. Rücksendung: Sollte Amazon auf eine Rücksendung des falschen Artikels bestehen, sollte das hierfür bereitgestellte Retourenlabel genutzt werden und die Ware unter Zeugen verpackt und in einer Filiale (gerne auch unter Zeugen) abgegeben werden. Der Einlieferungsbeleg ist aufzubewahren.

  4. Geduld: Die Kommentare zu den Falschlieferungen sind eindeutig, denn fast alle berichten, dass sie nur mit Hartnäckigkeit und Geduld weitergekommen sind. Wer das nicht auf eigene Faust leisten kann oder will, sollte sich einen Rechtsbeistand suchen, sei es über eine der Verbraucherzentralen oder einen eigenen Rechtsanwalt. Letztere müssen bei den vergleichsweise geringen Streitwerten jedoch erst einmal gefunden werden.

 

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Achtung: Trittbrettfahrer

An dieser Stelle sei jedoch noch einmal deutlich darauf hingewiesen, diese Betrugswelle nicht zu eigenen Gunsten auszunutzen und einfach ins Blaue hinein zu behaupten, statt eines hochpreisigen Artikels einen billigen Haushaltsgegenstand erhalten zu haben. Schnell ein Foto mit einem Gegenstand aus Küche oder Werkstatt geschossen und der eigene strafbare Betrug ist perfekt. Behauptet man nämlich wider besseres Wissen, zu wenig, etwas anderes oder gar nichts erhalten zu haben, handelt es sich um eine Straftat – den sogenannten Warenbetrug, der wiederum zur Anzeige gebracht werden kann.

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