Die Geschäftspraktiken von Amazon sorgen offenbar wieder für Ärger.
In den USA könnte auf Amazon ein kartellrechtlicher Streit zukommen. Die unabhängig arbeitende Bundesbehörde FTC (Federal Trade Commission), die den Markt überwacht und auf die Bereiche Kartellrecht und Verbraucherschutz spezialisiert ist, soll kurz davor stehen, eine umfangreiche Klage gegen den Online-Konzern einzureichen.
Schränkt Amazon den Wettbewerb ein?
Konkret richte sich die Klage gegen verschiedene Geschäftspraktiken aus dem Hause Amazon: Unter anderem stünden Bestimmungen im Fokus, „die nach Ansicht der FTC niedrigere Preise auf konkurrierenden Websites verhindern“, heißt es in einer Reuters-Meldung, die sich auf Berichte der US-Zeitung Politico stützt.
Darüber hinaus gehe es etwa um potenzielle Strategien, durch die Marktplatz-Händlerinnen und -Händler gezwungen würden, auf die hauseigenen Logistik- und Werbedienste von Amazon zurückzugreifen. Auch der Kundenbindungsdienst Amazon Prime könnte im Rahmen der Klage angegangen werden.
Ein genauer Termin, wann die Klage wohl eingereicht wird, sei nicht bekannt, allerdings könnte es schon im kommenden Monat so weit sein.
FTC hatte bereits Klage wegen des Prime-Abos eingereicht
Dass gegen die Geschäftspraktiken von Amazon aufbegehrt wird, ist grundsätzlich keine Neuheit. Immer wieder wurde dem Konzern von verschiedenen Seiten vorgeworfen, negativ auf den Markt und freien Wettbewerb einzuwirken.
Allein im vergangenen Monat hatte die FTC bereits harsche Kritik gegen das Abo-Modell Prime verlauten lassen und an einem US-Gericht im Bundesstaat Washington entsprechende Klage eingereicht. Amazon habe Millionen Verbraucherinnen und Verbrauchern über Jahre hinweg den Dienst aufgedrängt, so der Vorwurf – etwa durch „manipulative, zwingende oder irreführende“ Designoberflächen. Daneben habe es der Konzern der Kundschaft zielgerichtet erschwert, Prime zu kündigen. Mit der Klage zielt die Behörde nicht nur auf eine Geldstrafe, sondern auch auf die Beendigung der beanstandeten Geschäftspraktiken ab.
Kommentar schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Der aktuellste Grund ist die permanente Nichtanerkennun g einer gültigen WEEE Registernummer.
Vorher war es die Anmeldung und die exakte Übereinstimmung von Gewerbeschein und Personalausweis und Verbraucherrech nung. Und wehe, einer von der "Nachweiskette" schrieb Strasse, statt Straße oder gar Str.
Ab und an werden grundlos Angebote gesperrt, weil angeblich irgendjemand reklamierte oder die "Echtheit" des Nonameartikels angezweifelt wurde.
Dann die Sperrung aller Produkte, wo vermutet wurde, dass ein REACH Dokument hochgeladen werden muss, obwohl sie keines bräuchten.
Dann das Theater um das LUCID Register,
dann das Theater um eine Bescheinigung, dass der Verkäufer auch der Verkäufer ist (Zentralamt für Steuern o.ä.)
Und und und, die Liste der Pseudogründe ist lang.
Nächstes Jahr der Supergau:
für die CE Kennzeichnung muss für jedes noch so kleine Produkt ein "Produkthandbuc h" vorgelegt, sowie 6 Fotos hochgeladen werden.
Für JEDES 10mm große/ 1 Euro-Popelprodu kt, so was verlangt noch nicht mal die EU
Vollkommen GAGA
Ihre Antwort schreiben