Eine hohe Millionen-Strafe durch europäische Datenschützer will Amazon nicht akzeptieren. Nun wird der Fall gerichtlich geklärt.

Geht es nach der Nationalen Kommission für den Datenschutz in Luxemburg (CNPD), soll Amazon ein gewaltiges Bußgeld zahlen: 746 Millionen Dollar wurden dem Konzern auferlegt, weil er gegen europäische Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoßen haben soll. Doch Amazon will die Strafe nicht akzeptieren und setzt sich zur Wehr. Am Dienstag wird sich jetzt ein Verwaltungsgericht mit dem Fall beschäftigen.

Amazon widerspricht den Vorwürfen

Die juristische Auseinandersetzung geht auf den Sommer 2021 zurück, als die CNPD auf potenzielle Datenschutzverstöße des Online-Konzerns verwiesen hatte. Neben der Zahlung des Bußgeldes sei Amazon damals außerdem angehalten worden, gewisse Geschäftspraktiken zu ändern. An welchen Stellen Amazon konkret gegen geltendes Recht verstoßen habe und welche Geschäftspraktiken angemahnt wurden, war nicht offengelegt worden.

Mit dem Bekanntwerden der Millionen-Strafe wies Amazon entsprechende Verstöße zurück: „Es gab keine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, und es wurden keine Kundendaten an Dritte preisgegeben“, zitierte OnlinehändlerNews damals einen Firmensprecher. Die Entscheidung der Datenschützer fuße „auf subjektiven und ungeprüften Auslegungen des europäischen Datenschutzrechts“ und die Strafe sei unverhältnismäßig, hieß es. 

Es handelt sich um eine der höchsten Strafen, die nach der Einführung der Datenschutzgrundverordnung in Europa im Jahr 2018 verhängt wurden.

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Entscheidung steht wohl erst in Monaten an

In der anstehenden ersten gerichtlichen Verhandlungsrunde vor dem Verwaltungsgericht soll die Sachlage geklärt werden. Ein Urteil werde es laut den Aussagen eines Justizsprechers in Luxemburg indes nicht geben, berichtet der Spiegel mit Verweis auf einen dpa-Bericht. Auf die Verhandlung werde eine Beratung der vierten Kammer des Verwaltungsgerichts folgen und erst dann werde es wohl zu einem Richterspruch kommen. Dieser wird allerdings erst in einigen Monaten erwartet.

„Im Vorfeld hätten die Parteien bereits etliche Unterlagen ausgetauscht. Nun gehe es darum, die Hauptargumente hervorzuheben“, so der weitere Verlauf. Doch selbst das Urteil sei nicht zwingend final, denn vor dem Verwaltungsgerichtshof sei eine Berufung möglich.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

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