Wer sich im Netz ein wenig Geld dazu verdienen will, greift gern auf sogenannte Affiliate-Programme zurück. Dabei könnte es jetzt zu Problemen kommen. Die US-Steuerbehörde hat nämlich jetzt ein Auge auf das Amazon Affiliate-Programm geworfen. Von der neu erlassenen Bestimmung sind auch deutsche Nutzer betroffen. Update: Amazon hat Entwarnung für europäische Nutzer gegeben.
Amazons Affiliate-Programm erfreut sich großer Beliebtheit. Wie bei jedem Affiliate-Programm müssen die Nutzer einfach entsprechende Affiliate-Links setzen und wenn über die Links etwas bestellt wird, erhält der Affiliate – also die Person, die den Link auf seiner Website eingestellt hat – eine Provision.
Ein tatsächlich simples Prinzip, dem nun aber Steine in den Weg gelegt werden. Denn wie Gulli.com jetzt berichtet, hat die US-Steuerbehörde das Affiliate-Programm von Amazon ins Auge gefasst. Aufgrund einer neuen Bestimmung muss jeder Affiliate-Programm-Teilnehmer gewisse Angaben bei der Steuerbehörde machen. Wer jetzt denkt, dass davon nur US-amerikanische Nutzer betroffen sind, irrt leider.
Wer sich weigert, fliegt aus dem Affiliate-Programm
Denn Amazon macht keinen Unterschied bezüglich des Herkunftslandes der Teilnehmer. Jeder Nutzer ist dazu verpflichtet, einen bestimmten Fragebogen auszufüllen. Dabei handelt es sich laut t3n.de und ein elektronisches Steuerformular des IRS. Natürliche Personen, die über eine deutsche Staatsbürgerschaft verfügen, müssen das Formular mit der Bezeichnung „W-8BEN“ ausfüllen. Damit bestätigt man, dass man nicht in den USA steuerpflichtig und auch kein „wirtschaftlich Berechtigter von US-Wertpapieren“ ist. Wenn das Formular ausgefüllt wird, kann man problemlos weiterhin an dem Amazon-Affiliate-Programm teilnehmen und erhält die entsprechende Provision ausgezahlt.
Wer sich allerdings weigert – aus welchen Gründen auch immer – wird automatisch aus dem Affiliate-Programm herausgenommen und enthält entsprechend kein Geld mehr. Es muss jeder selbst abwägen, ob er seine Daten, die die US-Steuerbehörde auch an die deutsche Finanzbehörde weiterleiten kann, weitergeben will.
Übrigens liegt der Grund für die Neuregelung darin, dass sich jeder darüber bewusst werden soll, dass eine Steuerpflicht gegenüber Einnahmen aus Partnernetzwerken wie Amazon besteht.
Update, 30. September 2015
Amazon hat nun Entwarnung für europäische Nutzer des Affiliate-Programms gegeben. Wie t3n berichtet, habe das US-Unternehmen betont, dass nur US-Partner des Affiliate-Programms den benannten Fragebogen ausfüllen müssen. Partner in Europa und speziell in Deutschland seien nicht betroffen. Amazon wolle sie in Kürze per E-Mail informieren. "Bitte ignorieren Sie diese E-Mail, es besteht kein Handlungsbedarf für Sie", so der Inhalt der Mail. "Das Ausfüllen eines solchen Steuerbescheids ist nur für in den USA besteuerte Partner notwendig. Als in Deutschland besteuertes Unternehmen erfolgen Auszahlung aus dem Amazon.de Partnerprogramm weiterhin im Rahmen des regelmäßigen, monatlichen Auszahlungszyklus. Bitte entschuldigen Sie eventuelle Unannehmlichkeiten."
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