Abmahngefahr: Amazon-Händler müssen ihre Rechtstexte aktualisieren

Veröffentlicht: 18.10.2024
imgAktualisierung: 18.10.2024
Geschrieben von: Tina Plewinski
Lesezeit: ca. 2 Min.
18.10.2024
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ca. 2 Min.
Amazon-Pakete in einem Regal
jetcityimage2 / Depositphotos.com
Kürzlich hat Amazon angekündigt, die Rückgabe-Bedingungen vorübergehend zu ändern. Jetzt müssen auch Händlerinnen und Händler aktiv werden.


Ab Anfang November gelten auf dem Online-Marktplatz von Amazon veränderte Rückgabe-Regelungen. Überraschend kommt diese Anpassung nicht, denn mit dem Schritt läutet der Konzern in gewohnter Weise die Weihnachtssaison final ein und will der Kundschaft einen noch besseren Service bieten.

Händlerinnen und Händler, die Produkte über Amazon verkaufen, dürfen mit Blick auf die Änderung aber nicht untätig bleiben – denn sie müssen nicht nur die erweiterten Retourenabläufe gewährleisten, sondern auch ihre Rechtstexte aktualisieren. Sonst drohen im schlimmsten Fall teure Abmahnungen.

Was ist zu tun?

Amazon-Seller, die eine Mitgliedschaft beim Händlerbund haben, erhalten am 28. Oktober 2024 eine E-Mail mit allen relevanten Informationen rund um die Aktualisierung der Rechtstexte auf der Online-Plattform. 

Darüber hinaus sollten sich allerdings auch alle anderen Marktplatz-Akteure darum kümmern, die Rechtstexte aktuell zu halten, um auch über die wichtige Weihnachtszeit rechtssicher handeln zu können.

Neue Rückgabefrist Anfang November

Wie genau sehen die Anpassungen im Retouren-Bereich nun aus? Die saisonale Erweiterung der Rückgabefrist deckt sich im Prinzip mit dem Prozedere aus den vergangenen Jahren. Konkret heißt das: Produkte, die zwischen dem 1. November und dem 25. Dezember 2024 auf Amazons Plattform verkauft werden, können in vielen Fällen bis zum 31. Januar 2025 zurückgegeben werden. Dies gilt sowohl für Produkte, die Amazon versendet, als auch für Produkte, die Seller selbst verschicken, sowie Amazon Retail, heißt es in der Ankündigung. 

Abweichende Regelungen gibt es beispielsweise für Bürobedarf- und Schreibwaren-Artikel sowie Produkte, die hierzulande in Tech-Kategorien, wie etwa Elektronik, Kamera, Musik und Video/DVD, aber auch PC, Drahtlos und Videospiele, gelistet sind. Hier wurde eine Rückgabe bis zum 15. Januar 2025 gesetzt.

Keine Änderung am Widerrufsrecht

Achtung sollten Seller in Bezug auf das gesetzliche Widerrufsrecht walten lassen, denn dieses bleibt von den Änderungen unberührt und daher parallel bestehen. Für die Geschäftspraxis entstehen daraus möglicherweise Fälle, die ganz genau und einzeln geprüft werden müssen. Denn im Fall von Überschneidungen muss detailliert geschaut und entschieden werden, welches Recht für die Verbraucherseite am günstigsten ist.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 18.10.2024
img Letzte Aktualisierung: 18.10.2024
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Tina Plewinski

Tina Plewinski

Expertin für Amazon

KOMMENTARE
3 Kommentare
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Kristin
04.11.2024

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"Was ist zu tun? Amazon-Seller, die eine Mitgliedschaft beim Händlerbund haben, erhalten am 28. Oktober 2024 eine E-Mail mit allen relevanten Informationen rund um die Aktualisierung der Rechtstexte auf der Online-Plattform" ... Haben wir bisher leider nicht erhalten.
Redaktion
05.11.2024
Hallo, wir haben das mal gecheckt. Also in der Theorie hast du die E-Mail am 28. bekommen. Check gern mal deinen Spam-Ordner. Ansonsten hast du hier noch den passenden Link zum Service-Bereich: https://wissen.haendlerbund.de/start/rechtlicher-sondernewsletter-5-1729781612783?utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=sr Mit den besten Grüßen die Redaktion
Robert
18.10.2024

Antworten

Wir arbeiten schon seit Jahren mit den Diensten der IT-Rechtskanzlei zusammen. In unserem eigenen Onlineshop werden die Rechtstexte automatisch aktualisiert, was sehr praktisch ist. Allerdings scheint es bei Marktplätzen wie Amazon noch keine direkte Schnittstelle zu geben, was sehr vorteilhaft wäre, da man die Texte dann nicht ständig manuell anpassen müsste. Ich muss an dieser Stelle wirklich hervorheben, wie wertvoll das tägliche Informieren auf euren Seiten ist. Gerade für kleine mittelständische Unternehmen ist das eine enorme Hilfe, um rechtlich auf dem aktuellen Stand zu bleiben und Abmahnungen zu vermeiden.