Im Amazon-Verkäuferforum wird folgender Fall geschildert: Ein Verkäufer berichtet, dass kürzlich ein A-bis-z-Garantieantrag eines Kunden genehmigt wurde, obwohl laut Sendungsverfolgung das Paket ordnungsgemäß zugestellt wurde – inklusive der Unterschrift eines Nachbarn als Empfangsbestätigung. Der Kunde hatte sich bereits drei Wochen vor der Antragstellung gemeldet. Daraufhin wies der Verkäufer ihn darauf hin, dass eine eidesstattliche Erklärung erforderlich sei, um eine Rückerstattung zu erhalten, da ansonsten keine Erstattungsansprüche gegenüber dem Zusteller geltend gemacht werden könnten.

Trotz dieser Information und der Meldung des gesamten Sachverhalts an Amazon wurde der Fall zu Ungunsten des Verkäufers entschieden. Auch ein Widerspruch blieb erfolglos. Der Händler fragt sich nun, was er tun kann.

Sind Händler:innen an Amazons A-bis-z-Garantie-Entscheidungen gebunden?

Nein, laut Bundesgerichtshof (Urteil vom 01.04.2020, VIII ZR 18/19) sind Händler:innen nicht an Entscheidungen im Rahmen der A-bis-z-Garantie gebunden. Die Garantie ist eine Vereinbarung zwischen Amazon und den Kund:innen. Händler:innen können eigene Ansprüche geltend machen.​

Können Händler:innen den Kaufpreis vom Kunden zurückfordern, wenn Amazon eine Rückerstattung veranlasst hat?

Ja, Händler:innen dürfen den Kaufpreis vom Kunden zurückfordern, wenn keine gesetzlichen Gründe vorliegen, die eine Rückerstattung rechtfertigen. Die Entscheidung von Amazon bindet Händler:innen nicht.​

Was sollten Händler:innen tun, wenn sie mit einer A-bis-z-Garantie-Entscheidung nicht einverstanden sind?

Händler:innen sollten:​

  • die Kundschaft darauf hinweisen, dass sie weiterhin Anspruch auf den Kaufpreis haben.
  • Beweise, wie die Sendungsverfolgung, sichern und das Logistikunternehmen kontaktieren.
  • im Falle von Ware, die laut Sendungsverfolgung in der Nachbarschaft liegt, die Kundschaft zur Mitwirkung auffordern.
    um eine „Versicherung an Eides statt“ bitten. Achtung: Die Kundschaft hat keine Mitwirkungspflicht, aber teilweise taucht nach einer nachdrücklichen Bitte das Paket dann plötzlich doch noch auf.

Fazit: Wie sollten Händler:innen mit A-bis-z-Garantie-Entscheidungen umgehen?

Händler:innen sollten Entscheidungen im Rahmen der A-bis-z-Garantie kritisch prüfen und sich nicht automatisch daran gebunden fühlen.