Amazon: Abmahnrisiko durch fehlende GPSR-Angaben

Veröffentlicht: 14.04.2025
imgAktualisierung: 14.04.2025
Geschrieben von: Hanna Behn
Lesezeit: ca. 2 Min.
14.04.2025
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ca. 2 Min.
Amazon-Schriftzug und ikonischer gebogener blauer Pfeil an einem Amazon-Lagerhaus
goldenshrimp / Depositphotos.com
In der Kategorie Bücher zeigt Amazon derzeit keine Herstellerangaben auf der Produktdetailseite an. Das birgt Risiken für Händler:innen.


Seit dem 13. Dezember 2024 schreibt die Produktsicherheitsverordnung (GPSR) verbindlich die Angabe von Herstellerdaten und weiterer sicherheitsrelevanter Informationen in Online-Shops und auf Marktplätzen vor. Auch mehrere Monate nach der Einführung der GPSR ist die Umsetzung der Vorgaben offenbar noch nicht überall abgeschlossen. Das zeigte sich jüngst am Beispiel von Amazon. Denn in der Kategorie Bücher des Online-Marktplatzes fehlt Händler:innen derzeit die Möglichkeit, die vorgeschriebenen Herstellerdaten sowie Sicherheitshinweise wie vorgeschrieben abzubilden. Dies stellt für Händler:innen ein Abmahnrisiko dar.

Angaben werden auf der Produktdetailseite nicht ausgespielt

Amazon spielt zur Umsetzung der GPSR in zahlreichen Kategorien auf der Produktdetailseite den Abschnitt „Sicherheits- und Produktressourcen“ aus, unter dem die nötigen Herstellerinformationen und Sicherheitshinweise abgerufen werden können.

Allerdings wird genau diese Möglichkeit in der Kategorie Bücher nicht gegeben – jedenfalls nicht für gebundene Ausgaben oder Taschenbücher, zeigt eine stichprobenartige Überprüfung. Bei Kindle- oder Audible-Ausgaben sind die Sicherheits- und Produktressourcen auf der Detailseite hingegen sichtbar, wenngleich hier selten Informationen hinterlegt waren. Für die nicht-elektronische Bücher aber wird der Abschnitt nicht einmal angezeigt.

Einem Händlerbericht zufolge können die Informationen bei Amazon im Backend hinterlegt werden. Vor dem Inkrafttreten der GPSR am 13. Dezember 2024 seien sie dann auch auf der Produktdetailseite sichtbar gewesen. Doch seit Anfang des Jahres seien die Hinweise verschwunden.

Abmahngefahr für Amazon-Händler:innen

Laut GPSR sind Händler:innen verpflichtet, Informationen wie den Namen und die Kontaktdaten des Herstellers bzw. eines in der EU niedergelassenen verantwortlichen Wirtschaftsakteurs im Produktangebot auszuweisen – und das gilt auch für Bücher. Fehlen diese Angaben, stellt dies ein Abmahnrisiko für die Verkäufer:innen dar. Und, wenn das Unternehmen selbst als Verkäufer auftritt, auch für Amazon. Für mehr Rechtssicherheit auf der Plattform sollte der Online-Riese entsprechende Fehler in der Darstellung dringend beheben. Händler:innen sind jedoch bis dahin selbst verantwortlich, wenn sie die Plattform nutzen, obwohl sie nicht GPSR-konform ist. Wir haben Amazon zu dem Problem kontaktiert und ergänzen den Beitrag, sobald wir neue Informationen erhalten.

 

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 14.04.2025
img Letzte Aktualisierung: 14.04.2025
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Hanna Behn

Hanna Behn

Expertin für Handel & Unternehmertum

KOMMENTARE
3 Kommentare
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Reiner
15.04.2025

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Warum die GPSR für Bücher gelten soll, ist mir schleierhaft. Es besteht nur das Risiko, dass die Leser schlauer werden. Schade, dass die Vorschriftenmacher in der EU das nicht so sehen und alles reglementieren wollen, was nur geht.
AZ
16.04.2025
Übermäßiger Gebrauch von Bücher, auch lesen genannt, kann zu Kurzsichtigkeit führen (sog. Bucherwurmsyndrom), sarc off
Melanie
15.04.2025

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Warum sollen Händler für etwas abgemahnt werden, wofür sie nichts können? Hier herrscht ein massiver Fehler im Rechtssystem! Verkaufsplattformen müssen dafür haften, wenn Sie eine Plattform zur Verfügung stellen! Auch darf es keinen Zwang für Händler geben, die ergänzenden AGB von Amazon zu akzeptieren, wenn Diese für den Händler von Nachteil sind. Der Händler ist rechtlich dazu verpflichtet seine AGB, Widerrufsbelehrung , etc einzustellen und darf sich darauf nicht berufen. Der Händler ist der moderne Sklave von Amazon! Damit muss endlich Schluss sein!