Das Gerichtsurteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) liegt bereits ein Jahr zurück, doch erst jetzt kann die Akte final geschlossen werden. Wie EU-Kommissarin Margrethe Vestager in einer Pressemitteilung diese Woche mitteilte, wurden die steuerrechtlichen Prüfungen Amazons jetzt eingestellt und das Urteil des EuGH damit akzeptiert.
Amazon entgeht damit einer angedrohten Steuernachzahlung von 250 Millionen Euro. Steuern in dieser Höhe sollte das Land Luxemburg Amazon angeblich unerlaubterweise erlassen und damit den fairen Wettbewerb beeinträchtigt haben.
Erhielt Amazon ungerechte Steuervorteile in Luxemburg?
Mit dem Prüfungsersuchen wollte die EU-Kommission den EU-Binnenmarkt stärken und für eine faire Besteuerung von Großkonzernen sorgen. Neben Amazon liegen dabei auch Prüfungen hinsichtlich unfairer Besteuerung des Automobilherstellers Fiat sowie der Kaffeehauskette Starbucks vor.
Gegenstand des Rechtsstreits gegen Amazon war ein fast 20 Jahre altes Steuerabkommen zwischen dem Konzern und Luxemburg. Das Land hatte einen Vorschlag von Amazon hinsichtlich der Besteuerung zweier dort ansässiger Tochtergesellschaften angenommen. Da der Konzern damals den Großteil seiner Gewinne innerhalb der EU in Luxemburg versteuerte, mahnte die EU-Kommission unter Margrethe Vestager dieses Verhalten 2015 als Verstoß gegen die EU-Beihilfevorschriften ab.
Niederlage für EU-Kommission
Sowohl das EU-Gericht als auch der EuGH hatten die Klage der Brüsseler Kommission jedoch aufgrund von Rechtsfehlern abgewiesen. So wurden verschiedene unionsrechtliche Grundsätze zum Bezug genommen, welche jedoch gar nicht im nationalen Steuerrecht Luxemburgs verankert seien.
Eigentlich war die Klage mit dem Urteil des EuGH aus dem Jahre 2023 also bereits beendet. Dennoch prüfte die EU-Kommission den Sachverhalt offenbar weiter und bestätigte erst jetzt die endgültige Kapitulation: „Unter Berücksichtigung aller Feststellungen der Unionsgerichte sind wir heute zu dem Schluss gelangt, dass Fiat, Amazon und Starbucks gegenüber anderen Unternehmen keinen selektiven Vorteil erhalten haben.“ so Margrethe Vestager.
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