Ab dem 10. März 2025 ersetzt Amazon bei Verlust oder Beschädigung von FBA-Waren nur noch die Herstellungskosten – nicht mehr den Verkaufspreis. Besonders Händler von günstigen Produkten aus Fernost könnten dabei böse Überraschungen erleben: Während die Verkaufspreise oft attraktiv hoch sind, liegen die Herstellungskosten im Cent-Bereich. Droht jetzt das Aus für profitable Margen?
Aktualisierung der FBA-Richtlinie zur Lagerbestandsrückerstattung
Wie Amazon kurz vor Weihnachten mitteilte, gibt es Änderungen in der Lagerbestandserstattungsrichtlinie für Versand durch Amazon (FBA). Betroffen sind Artikel, die vor einer Kundenbestellung verloren gehen oder beschädigt werden. Ab dem 10. März 2025 erstatten wir Ihnen die Kosten auf der Grundlage der Produktherstellungskosten des betroffenen Lagerbestands, heißt es dazu in der Seller Central-Meldung. Bisher hat Amazon den Verkäufern den vollen Verkaufswert des Artikels erstattet. In dem Post, in dem die Änderung der Rückerstattungsrichtlinie angekündigt wurde, sagte Amazon, die Änderung solle „mehr Transparenz und Vorhersehbarkeit“ bieten.
Hinweis: Für Artikel, die nach einer Kundenbestellung im Amazon-Shop verloren gehen oder beschädigt werden, erstattet Amazon weiterhin den Verkaufspreis der ursprünglichen Bestellung abzüglich anfallender Gebühren.
Wie genau werden die Herstellungskosten definiert/berechnet?
Die Herstellungskosten definieren sich als die Kosten, die dem Verkäufer für die Beschaffung des Produkts vom Hersteller, Großhändler oder Wiederverkäufer entstehen, oder die Produktionskosten, falls der Verkäufer selbst der Hersteller ist. Kosten wie Versand, Abwicklung, Zollgebühren oder andere zusätzliche Ausgaben werden dabei nicht berücksichtigt.
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