Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat die im September 2022 eingeführte Preiserhöhung bei Amazon Prime für unzulässig erklärt (Urteil vom 30.10.2025, Aktenzeichen: I-20 U 19/25). Der Jahrespreis war damals von 69,00 Euro auf 89,90 Euro gestiegen, der monatliche Beitrag von 7,99 Euro auf 8,99 Euro.  

Grundlage der Preisanpassung war eine Vertragsklausel, die Amazon einseitige Änderungen auf Basis zahlreicher Kostenfaktoren erlaubte. Das Gericht sah darin eine unfaire Regelung und einen Verstoß gegen Treu und Glauben. Kund:innen hätten keine echte Zustimmungsmöglichkeit, sondern könnten lediglich durch Kündigung reagieren.  

Ob Prime-Kund:innen ihr Geld jetzt zurück bekommen, erfährst du hier.

Scheintransparenz und fehlendes Interesse

Das Gericht bemängelte zudem mangelnde Transparenz: Die aufgelisteten Kostenfaktoren seien so komplex, dass Verbraucher:innen die Berechtigung von Preisänderungen nicht nachvollziehen könnten. Die Klausel schaffe daher nur „Scheintransparenz“.  

„Der wiederholte Hinweis darauf, lediglich Kostenveränderungen weitergeben zu wollen, und Aufzählung zumindest einiger Kostenpositionen schaffen lediglich eine Scheintransparenz, weil es bei einem derartigen Bündel von Dienstleistungen praktisch auch nicht ansatzweise möglich ist, die Berechtigung von Anpassungen nachzuvollziehen.

So bleibt (...) offen, inwieweit Lohnerhöhungen bei der Paketzustellung auf die Kosten der Gesamtdienstleistung durchschlagen, geschweige denn, wie diese auf die Kosten einer von Amazon Prime umfassten Sofortzustellung und einer davon nicht erfassten Normalzustellung aufgeteilt werden.“ – OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.10.2025, Aktenzeichen: I-20 U 19/25

Ein berechtigtes Interesse für automatische Preisanpassungen erkannte das Gericht nicht. Anders als bei lebensnotwendigen Leistungen wie Energieverträgen sei die Prime-Mitgliedschaft verzichtbar, und Amazon könne Verträge jederzeit per E-Mail kündigen.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com