Die seit dem 13. Dezember 2024 geltende EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) verpflichtet Online-Händler, insbesondere auf Plattformen wie Amazon, dazu, erweiterte Produktinformationen bereitzustellen. Dazu zählen unter anderem Angaben zur verantwortlichen Person in der EU, zum Hersteller sowie Warn- und Sicherheitshinweise. Ziel ist es, die Produktsicherheit und Transparenz für Verbraucher zu erhöhen.
Trotz der frühzeitigen Bemühungen von Amazon, entsprechende Funktionen zur Eingabe dieser Informationen bereitzustellen, berichten Verkäufer weiterhin von Schwierigkeiten bei der Umsetzung.
Amazon hat (weiterhin) Probleme mit der GPSR
Eines der Probleme betrifft die Angabe der verantwortlichen Person in der EU bei Amazon, die laut GPSR verpflichtend ist. Händler berichten immer noch, dass Amazon diese Angaben falsch generiert und dabei falsche Informationen anzeigt oder die Hinweise gänzlich verschluckt. In einer Mitteilung eines Händlers, die unserer Redaktion vorliegt, heißt es: „Bei uns und quasi allen Mitbewerbern werden völlig falsche Angaben in Bezug auf die verantwortliche Person angezeigt. Wir haben diese Angaben definitiv nicht hinterlegt, und es ist keine manuelle Korrektur möglich“.
Amazon versucht in einem Statement an einen Seller indes zu erklären, warum die Informationen, Bilder oder Unterlagen des Herstellers, die eingereicht wurden, nicht auf der Produktdetailseite angezeigt werden: „Die Übermittlung von Informationen, Bildern oder Dokumenten in Seller Central garantiert nicht, dass diese auf der Produktdetailseite angezeigt werden. Wenn Übermittlungen von mehreren Benutzern eingehen, wählen wir diejenigen aus, die den Styleguides und Standards am besten entsprechen. So bieten wir Kunden das bestmögliche Einkaufserlebnis. Wir speichern alle genehmigten Einreichungen offline, damit diese bei Bedarf in Zukunft genutzt werden können“.
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