Amazon: Immer noch Probleme bei der Darstellung der GPSR-Pflichtangaben

Veröffentlicht: 03.01.2025
imgAktualisierung: 03.01.2025
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 2 Min.
03.01.2025
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ca. 2 Min.
Würfel mit dem Amazon-Logo auf gelbem Grund
vectoroksana / Depositphotos.com
Das kann doch alles echt nicht mehr wahr sein, beschweren sich Seller darüber, dass Amazon bei der GPSR immer noch Fehler macht.


Die seit dem 13. Dezember 2024 geltende EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) verpflichtet Online-Händler, insbesondere auf Plattformen wie Amazon, dazu, erweiterte Produktinformationen bereitzustellen. Dazu zählen unter anderem Angaben zur verantwortlichen Person in der EU, zum Hersteller sowie Warn- und Sicherheitshinweise. Ziel ist es, die Produktsicherheit und Transparenz für Verbraucher zu erhöhen.

Trotz der frühzeitigen Bemühungen von Amazon, entsprechende Funktionen zur Eingabe dieser Informationen bereitzustellen, berichten Verkäufer weiterhin von Schwierigkeiten bei der Umsetzung.

Amazon hat (weiterhin) Probleme mit der GPSR

Eines der Probleme betrifft die Angabe der verantwortlichen Person in der EU bei Amazon, die laut GPSR verpflichtend ist. Händler berichten immer noch, dass Amazon diese Angaben falsch generiert und dabei falsche Informationen anzeigt oder die Hinweise gänzlich verschluckt. In einer Mitteilung eines Händlers, die unserer Redaktion vorliegt, heißt es: „Bei uns und quasi allen Mitbewerbern werden völlig falsche Angaben in Bezug auf die verantwortliche Person angezeigt. Wir haben diese Angaben definitiv nicht hinterlegt, und es ist keine manuelle Korrektur möglich“.

Amazon versucht in einem Statement an einen Seller indes zu erklären, warum die Informationen, Bilder oder Unterlagen des Herstellers, die eingereicht wurden, nicht auf der Produktdetailseite angezeigt werden: „Die Übermittlung von Informationen, Bildern oder Dokumenten in Seller Central garantiert nicht, dass diese auf der Produktdetailseite angezeigt werden. Wenn Übermittlungen von mehreren Benutzern eingehen, wählen wir diejenigen aus, die den Styleguides und Standards am besten entsprechen. So bieten wir Kunden das bestmögliche Einkaufserlebnis. Wir speichern alle genehmigten Einreichungen offline, damit diese bei Bedarf in Zukunft genutzt werden können“.

Zusätzlich berichten Händler, dass die betroffenen ASINs in ihren Amazon-Dashboards nicht auftauchen. Dies verhindert nicht nur eine manuelle Bearbeitung der Angaben, sondern lässt die betroffenen Verkäufer faktisch ohne Kontrolle über ihre Produktinformationen zurück. Diese Probleme sorgen für erhebliche Unsicherheit, da eine fehlerhafte Darstellung rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könnte.

Händler in der Verzweiflung: Muss der Verkauf gestoppt werden?

„Man hat echt das Gefühl hier mit ner Pommessbude zu tun zu haben und nicht mit einem Weltkonzern“ kommentiert ein Seller die aktuelle Situation. Diese Herausforderungen führen schließlich dazu, dass viele Händler verunsichert sind und befürchten, dass ihre Angebote deaktiviert werden könnten, wenn sie die GPSR-Anforderungen nicht erfüllen. Einige ziehen in Erwägung, ihre Angebote bei Amazon vollständig zu deaktivieren, um rechtlichen Risiken zu entgehen.

Amazon muss dringend reagieren

Die GPSR sollte Transparenz und Produktsicherheit stärken, doch die aktuellen Probleme auf Amazon führen auch drei Wochen nach dem Start der GPSR noch zu Frust und Unsicherheit bei den Verkäufern. Amazon ist aufgefordert, die Fehler bei der Datenanzeige und -verwaltung zu beheben, um den Händlern eine rechtssichere Plattform zu bieten. Bis dahin bleibt vielen nur, den Austausch mit anderen Betroffenen zu suchen und den Druck auf den Plattformbetreiber zu erhöhen.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 03.01.2025
img Letzte Aktualisierung: 03.01.2025
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Expertin für IT-Recht

KOMMENTARE
3 Kommentare
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User-99
10.01.2025

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Diese ganze Verordnung in Sachen Umsetzung ist aktuell ein Witz. Sie gilt scheinbar nicht für alle oder einige Konzerne haben Sonderrechte. Amazon hat wie immer Probleme mit der Umsetzung. Als "registrierter" Markeninhaber, nach dem Amazon alle Nachweise hat, erwarten wir, dass dieser ein Produkt umfassender bearbeiten kann. Leider nicht möglich. Selbst ein Schreibfehler muss ggf. umständlich über einen "Fall" korrigiert werden. Von der KI gesperrte Artikel, wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzung - z.Bsp. eine Produktserie welche "HERMES" heißt. Und jetzt die neuen Produkttitel. Nichts gegen KI, aber hier schießt man vollkommen über das Ziel hinaus. Und wenn man mal bei anderen Shops vorbei schaut (ALDI, LIDL) ist das ganze noch chaotischer. Also ich habe bisher dort keine Herstellerangaben, geschweige denn Sicherheitsangaben bei vergleichbaren Produkten, z.Bsp. in Sachen Strangulierung, gefunden.
Melanie
07.01.2025

Antworten

Falsche Angaben im Artikel beziehen sich nicht nur auf die neue GPSR, sondern generell auf "Attribute" / "Merkmale" eines Artikels. Bei uns werden durch die ach so schlaue KI von Amazon Attribute eingetragen, die wir nie eingetragen haben (z.B. "Lieferumfang": Pinsel). Das ist totaler Quatsch und mach uns als Verkäufer haftbar, obwohl wir nichts dafür können und manuell selbst nicht mehr ändern können. Das sowas gesetzlich nicht unterbunden werden MUSS ist uns ein Rätzel. Hier gehört Amazon massiv in die Verantwortung gezogen. Es kann nicht sein, dass der Verkäufer im Falle eines Falles teuer über Anwalt und Gericht gegen Amazon vorgehen muss.
Hans
06.01.2025

Antworten

Weiterhin kommt noch dazu, dass bereits genehmigte Artikel wieder auftauchen mit der Begründung "Dokument abgelehnt" Warum genau, wird nicht erwähnt. Will man was hochladen, geht das nicht.