EU-Untersuchung: Verstößt Amazon mit Eigenmarken gegen den Digital Markets Act?

Veröffentlicht: 27.11.2024
imgAktualisierung: 27.11.2024
Geschrieben von: Julia Petronis
Lesezeit: ca. 2 Min.
27.11.2024
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Amazon-Schriftzug auf Gebäude
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Amazon könnte nächstes Jahr Gegenstand einer Untersuchung der EU werden. Der Verdacht: Der Konzern bevorzugt die eigenen Produkte.


Im nächsten Jahr muss sich Amazon möglicherweise einer Untersuchung durch die EU-Aufsichtsbehörde stellen. Dabei soll überprüft werden, ob der Konzern seine eigenen Markenprodukte gegenüber Produkten von anderen Anbietern bevorzugt und somit gegen die Regeln des Digital Markets Act (DMA) verstößt. 

Prüfung eines Verstoßes gegen den DMA 

Benachteiligt Amazon andere Marketplace-Seller, um seine eigenen Produkte besser dastehen zu lassen? Mit dieser Frage wird sich wohl 2025 die neue EU-Wettbewerbskommissarin Teresa Ribera beschäftigen. Der genaue Zeitplan und die Entscheidung darüber, ob eine Untersuchung eingeleitet wird, soll nach Angaben von Reuters in den kommenden Monaten festgelegt werden.

Mit einer Geldstrafe von bis zu zehn Prozent seines weltweiten Jahresumsatzes könnte Amazon bestraft werden, sollte ein Verstoß gegen den DMA und damit ein Missbrauch seiner Marktmacht festgestellt werden. Durch den DMA wird es Amazon und anderen Big-Tech-Unternehmen verboten, ihre eigenen Produkte und Dienstleistungen auf ihren Plattformen gegenüber anderen Anbietern besserzustellen.

Amazon betont Rechtskonformität

Amazon betonte stets, sich an die Vorgaben des DMA zu halten und gesetzeskonform zu handeln. Zudem sei das Unternehmen in guten Gesprächen mit der Europäischen Kommission. Der Online-Riese verwies bereits in der Vergangenheit darauf, dass die eigenen Ranking-Mechanismen keinen Unterschied machen würden, ob das Produkt von Amazon selbst oder von einem Seller auf dem Marketplace angeboten wird oder ob es sich um eine Eigenmarke von Amazon oder ein Drittanbieter-Produkt handelt.

Neben Amazon will die Europäische Kommission auch die Geschäftspraktiken von Apple, Google und Meta unter die Lupe nehmen.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 27.11.2024
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Julia Petronis

Julia Petronis

Expertin für IT- und Medien-Recht

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