Wer auf Amazon verkauft, weiß: Die Plattform hat ihre ganz eigenen Regeln – und manchmal auch ihre ganz eigenen Mythen. Zwischen A-bis-Z-Garantie, Markenbeschwerden und neuen EU-Pflichten kursiert unter Händler:innen jede Menge Halbwissen. Einige dieser Annahmen können richtig teuer werden, wenn man sich darauf verlässt.
Wir haben drei besonders hartnäckige Irrtümer gesammelt – und zeigen, was wirklich gilt.
1. „Wenn Amazon meine GPSR-Angaben verschluckt, haftet eher Amazon als ich“
Irrtum: Händler:innen glauben manchmal, dass sie bei Pflichtangaben (z. B. Hersteller, EU-Ansprechpartner) nicht haften, wenn Amazon diese Informationen nicht anzeigt oder technisch „verschluckt“.
Klarstellung: Falsch gedacht – die Verantwortung bleibt bei dir als Anbieter. Auch wenn Amazon ein Pflichtfeld nicht ausspielt oder du technische Probleme hast, kannst du bei Verstößen gegen die EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) belangt werden.
Das heißt: Nicht ausspielen ist keine Entschuldigung. Du solltest deine Angebote regelmäßig prüfen, auch nach Änderungen durch Amazon.
2. „Die A-bis-Z-Garantie von Amazon ist endgültig – da kann ich als Händler nichts machen“
Irrtum: Man glaubt oft, wenn Amazon via A-bis-Z-Garantie erstattet hat, dann ist der Fall durch – das war’s und man hat als Händler keine Option mehr.
Klarstellung: Nein – Amazon ist damit nicht der Gesetzgeber. Der BGH hat entschieden, dass die A-bis-Z-Garantie nur eine Vereinbarung zwischen Amazon und dem Käufer ist und nicht automatisch den Händler bindet.
Wenn du also nachweisen kannst, dass die Entscheidung fehlerhaft war (z. B. weil du die Nacherfüllung hättest leisten dürfen), kannst du gegenüber dem Käufer weiter vorgehen.
3. „Unbegründete Markenbeschwerden? Dafür kann ich nichts, ist Amazon-Automatik“
Irrtum: Wenn jemand dich bei Amazon wegen Markenrechtsverletzung meldet – auch fälschlich – denken viele: „Gut, das ist Plattformpolitik, ich kann nichts tun.“
Klarstellung: Du kannst durchaus Ansprüche geltend machen. Das OLG Nürnberg hat kürzlich entschieden, dass eine unberechtigte Markenbeschwerde bei Amazon einen Schadensersatzanspruch begründet.
Wenn deine Angebote fälschlich gesperrt wurden, kann der Beschwerdeführer für deinen Schaden und deine Anwaltskosten haften.
Das heißt: Nicht nur weggucken, sondern prüfen, ob du dagegen vorgehst.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
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