Amazon hat die Preise für sein Prime-Abo vor einiger Zeit kräftig angezogen – von 69 auf 89,90 Euro im Jahr; bzw. von 7,99 Euro auf 8,99 Euro bei monatlicher Zahlweise. Doch nun hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden: So einfach darf der Konzern seine Gebühren nicht erhöhen. Die Klausel, mit der Amazon sich Preisanpassungen 2022 offenhielt, sei zu vage und für Verbraucher:innen nicht nachvollziehbar. Eine Liste mit möglichen Kostenfaktoren reiche eben nicht, wenn am Ende niemand versteht, was wirklich teurer geworden ist.

Bekommen Kund:innen jetzt ihr Geld zurück?

Man muss selber tätig werden

Eine automatische Rückerstattung gibt es nicht. Anspruch auf Erstattung haben nur jene, die bereits vor der Preiserhöhung im September 2022 Prime-Mitglied waren und danach den höheren Preis gezahlt haben. Je nach Abo-Modell geht es um rund 20 Euro pro Jahr bei der Jahresmitgliedschaft oder etwa zwölf Euro bei monatlicher Zahlung. Wer sein Geld zurückhaben will, muss Amazon selbst unter Hinweis auf das Urteil zur Rückzahlung auffordern. Der Aufwand liegt also bei den Betroffenen – und kann sich nur bedingt lohnen, da mögliche Anwaltskosten die Rückerstattung schnell übersteigen könnten.

Verbraucherzentrale plant Sammelklage

Sinnvoller kann es sein, auf die angekündigte Sammelklage der Verbraucherzentrale NRW zu warten und sich dieser anzuschließen.