Geht Amazon korrekt mit den Rückrufen gefährlicher Produkte auf seinem Marktplatz um? Nein, befand die US-Verbraucherschutzkommission CPSC (U.S. Consumer Product Safety Commission) bereits Mitte des letzten Jahres: Der Online-Riese habe die Öffentlichkeit in den Jahren 2018 bis 2021 in etwa 400.000 Fällen schädlicher Artikel auf seiner Plattform unzureichend informiert. Im Januar entschied die Behörde deshalb, dass Amazon gemäß den in der USA geltenden Verbraucherschutzvorschriften als Händler einzustufen sei. Das wiederum passt dem Konzern aber nicht, weshalb Amazon nun Klage gegen die CPSC eingereicht hat.
Ist Amazon Händler oder Logistikdienstleister?
Die CPSC stuft Amazon als Vertreiber schadhafter Produkte ein, die den Verbraucherschutzvorgaben entsprechen. Dazu zählten beispielsweise defekte Kohlenmonoxidmelder, Haartrockner ohne Stromschlagschutz und Kindernachtwäsche, die gegen die bundesstaatlichen Entflammbarkeitsstandards verstößt. Als Händler bzw. Vertreiber der Produkte erhielt Amazon gezielte Auflagen, etwa bei Produktrückrufen selbst die Öffentlichkeit zu informieren und die entsprechenden Hinweise mindestens fünf Jahre lang auf seiner Website zur Verfügung stellen. Auch müsse das Unternehmen allen Verbraucher:innen, die einen Nachweis über die Vernichtung oder Entsorgung eines betroffenen Produkts vorlegen, den vollen Kaufpreis erstatten, heißt es in einer Mitteilung der US-Behörde.
Amazon widerspricht nicht der Gefahr, die durch die beanstandeten Produkte ausgeht. In der jetzt eingereichten Klage bekräftigte der Konzern allerdings, dass man kein Vertriebsunternehmen bzw. Händler, sondern ein Logistikanbieter und damit auch nicht für die Rückrufe verantwortlich sei: „Die Kommission kann Rückrufanordnungen an die Hersteller, Distributoren und Einzelhändler eines Produkts erteilen, nicht aber an dritte Logistikanbieter, die das Produkt in ihren Lagern aufbewahren und zu den Kunden transportieren“, zitiert CBS News aus Amazons Klageschrift, die am 14. März beim US-Bezirksgericht für den District of Maryland eingereicht wurde.
Amazon: Verbraucherschutzbehörde ist verfassungswidrig
Darüber hinaus übte der Konzern auch Kritik an der Behörde selbst. Ihre Struktur sei verfassungswidrig, da Kommissare „als Richter, Geschworene und Staatsanwälte in ein und demselben Verfahren agieren“, moniert Amazon. Verbraucherschutzorganisationen sehen diesen juristischen Vorstoß besonders kritisch. „Amazons Klage deutet darauf hin, dass das Unternehmen glaubt, dass die Menschen in den Vereinigten Staaten ohne eine unabhängige, überparteiliche Sicherheitsbehörde, die unsere Gesetze durchsetzt und die Verbraucher vor gefährlichen Produkten schützt, besser dran wären“, sagte William Wallace von Consumer Reports.
Amazon äußerte sich darüber hinaus nicht zum Rechtsstreit. Allerdings wurden die Kund:innen über beschädigte Produkte informiert und der Kaufpreis erstattet. Seit 2023 gibt es zudem eine Website für Produktrückrufe.
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