Produktsicherheit: Amazon lehnt Verantwortung für fehlerhafte Produkte ab

Veröffentlicht: 24.03.2025
imgAktualisierung: 24.03.2025
Geschrieben von: Hanna Behn
Lesezeit: ca. 3 Min.
24.03.2025
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ca. 3 Min.
Amazon-Logo an gläserner Gebäudefassade
Skorzewiak / Depositphotos.com
In einem Rechtsstreit zu Produktrückrufen argumentiert Amazon, dass man kein Händler – und somit nicht zuständig – sei.


Geht Amazon korrekt mit den Rückrufen gefährlicher Produkte auf seinem Marktplatz um? Nein, befand die US-Verbraucherschutzkommission CPSC (U.S. Consumer Product Safety Commission) bereits Mitte des letzten Jahres: Der Online-Riese habe die Öffentlichkeit in den Jahren 2018 bis 2021 in etwa 400.000 Fällen schädlicher Artikel auf seiner Plattform unzureichend informiert. Im Januar entschied die Behörde deshalb, dass Amazon gemäß den in der USA geltenden Verbraucherschutzvorschriften als Händler einzustufen sei. Das wiederum passt dem Konzern aber nicht, weshalb Amazon nun Klage gegen die CPSC eingereicht hat.

Ist Amazon Händler oder Logistikdienstleister?

Die CPSC stuft Amazon als Vertreiber schadhafter Produkte ein, die den Verbraucherschutzvorgaben entsprechen. Dazu zählten beispielsweise defekte Kohlenmonoxidmelder, Haartrockner ohne Stromschlagschutz und Kindernachtwäsche, die gegen die bundesstaatlichen Entflammbarkeitsstandards verstößt. Als Händler bzw. Vertreiber der Produkte erhielt Amazon gezielte Auflagen, etwa bei Produktrückrufen selbst die Öffentlichkeit zu informieren und die entsprechenden Hinweise mindestens fünf Jahre lang auf seiner Website zur Verfügung stellen. Auch müsse das Unternehmen allen Verbraucher:innen, die einen Nachweis über die Vernichtung oder Entsorgung eines betroffenen Produkts vorlegen, den vollen Kaufpreis erstatten, heißt es in einer Mitteilung der US-Behörde.

Amazon widerspricht nicht der Gefahr, die durch die beanstandeten Produkte ausgeht. In der jetzt eingereichten Klage bekräftigte der Konzern allerdings, dass man kein Vertriebsunternehmen bzw. Händler, sondern ein Logistikanbieter und damit auch nicht für die Rückrufe verantwortlich sei: „Die Kommission kann Rückrufanordnungen an die Hersteller, Distributoren und Einzelhändler eines Produkts erteilen, nicht aber an dritte Logistikanbieter, die das Produkt in ihren Lagern aufbewahren und zu den Kunden transportieren“, zitiert CBS News aus Amazons Klageschrift, die am 14. März beim US-Bezirksgericht für den District of Maryland eingereicht wurde.

Amazon: Verbraucherschutzbehörde ist verfassungswidrig

Darüber hinaus übte der Konzern auch Kritik an der Behörde selbst. Ihre Struktur sei verfassungswidrig, da Kommissare „als Richter, Geschworene und Staatsanwälte in ein und demselben Verfahren agieren“, moniert Amazon. Verbraucherschutzorganisationen sehen diesen juristischen Vorstoß besonders kritisch. „Amazons Klage deutet darauf hin, dass das Unternehmen glaubt, dass die Menschen in den Vereinigten Staaten ohne eine unabhängige, überparteiliche Sicherheitsbehörde, die unsere Gesetze durchsetzt und die Verbraucher vor gefährlichen Produkten schützt, besser dran wären“, sagte William Wallace von Consumer Reports.

Amazon äußerte sich darüber hinaus nicht zum Rechtsstreit. Allerdings wurden die Kund:innen über beschädigte Produkte informiert und der Kaufpreis erstattet. Seit 2023 gibt es zudem eine Website für Produktrückrufe.

GPSR regelt Produktsicherheit auf Amazon in der EU

In der EU ist Amazons Verantwortung für Produktsicherheit indes eindeutig geregelt. Die Marktplätze tragen spätestens infolge der Vorschriften der neuen Produktsicherheitsverordnung GPSR die Verantwortung, bei Produktrückrufen mit Herstellern und Behörden zusammenzuarbeiten, entsprechende Produkte zu entfernen, betroffene Verbraucher:innen direkt zu informieren sowie durch aktive Maßnahmen zu unterstützen. Amazon gibt zentrale Regelungen der GPSR dabei an seine Verkäufer:innen weiter, wenngleich es bei deren Umsetzung auf dem Marktplatz auch immer mal wieder zu Problemen kommt

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 24.03.2025
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Lesezeit: ca. 3 Min.
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Hanna Behn

Hanna Behn

Expertin für Handel & Unternehmertum

KOMMENTARE
3 Kommentare
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Mohrdieck
25.03.2025

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Amazon entzieht sich immer (!) der Verantwortung. Und wenn was nicht klappt, sind auch immer die anderen Schuld. Das ist mittlerweile "normal" bei unseren amerikanischen "Freunden". Jämmerlich. GPRS - allein die angeblichen "Prüfungen" dauern bei denen Wochen. Das wiederum sagt nur viel über die Qualifikation aus...
WP
29.03.2025
Ich verstehe das Jammern nicht. Ständig über Amazon beschweren aber brav weiter über Amazon verkaufen. wenn mir das Verhalten von Amazon nicht passt dann kommt bei mir Amazon überhaupt nicht in die Frage. Es geht auch anders.
cf
25.03.2025

Antworten

Amazon und GPRS? Hat mal jemand einen Artikel aufgerufen und auf den Link zum Thema Produktsicherheit geklickt. In den meisten Fällen wird da als Hersteller nur eine kryptische Buchstabenfolge angezeigt und die hinterlegten Bilder sind einfach schwarz oder grau. Wenn ein Verbraucherverband einfach mal alle Artikel auf amazon automatisiert durchprüfen und abmahnen würde, dann hätte amazon danach höchstens noch halb so viele Produkte im Angebot.