Rechtliche Stolpersteine: Diese 6 Fehler gilt es, auf Amazon zu vermeiden

Veröffentlicht: 16.10.2024
imgAktualisierung: 16.10.2024
Geschrieben von: Julia Petronis
Lesezeit: ca. 5 Min.
16.10.2024
img 16.10.2024
ca. 5 Min.
Verzweifelter Händler vor seinem Laptop, neben ihm viele Amazon-Pakete
Erstellt mit Dall-E
Abmahngründe gibt es viele. Doch vor allem der Marktplatz Amazon hält einige Besonderheiten bereit.


Die rechtlichen Stolpersteine, über die Online-Händlerinnen und Online-Händler fallen können, sind zahlreich. Dabei macht es in den meisten Fällen keinen Unterschied, ob im eigenen Shop oder auf einem Marktplatz verkauft wird – es gelten grundsätzlich die gleichen rechtlichen Regeln. Doch vor allem diejenigen, die auf Amazon ihre Produkte vertreiben, sollten ein paar Besonderheiten genau kennen und beachten. Wir erklären die sechs häufigsten Fehler, die auf dem Marktplatz Amazon zur Falle werden können und zeigen auf, wie diese zu vermeiden sind.  

1. Angehängte Angebote werden nicht regelmäßig kontrolliert

Die wohl größte Besonderheit auf dem Marktplatz Amazon ist das Anhängen an andere Angebote. Besteht bereits eine Produktseite, müssen sich Händler:innen mit einem identischen Produkt daran anhängen. So hat diese Praxis zwar einige Vorteile, aber auch einen entscheidenden Nachteil: Wer sich an bestehende Angebote anhängt, der haftet auch für Fehler, die er oder sie selbst gar nicht begangen hat.

Dazu ein kleines Beispiel: Händler X verkauft auf Amazon einen Sonnenschirm und verändert irgendwann die Produktbeschreibung dahingehend, dass er nun mit einer abmahnfähigen Selbstverständlichkeit wirbt. Hat sich Händler Y zuvor an das Angebot angehangen, haftet Y ebenso für diesen Fehler und kann dafür abgemahnt werden, obwohl er selbst nicht dafür verantwortlich ist.

Hier lautet die Devise leider buchstäblich „mitgefangen, mitgehangen“. Händler:innen sind daher dazu verpflichtet, die Angebote, an die sie sich angehängt haben, regelmäßig zu kontrollieren. Dabei sind auch die Gerichte in ihrer Rechtsprechung sehr streng und sehen grundsätzlich eine werktägliche Kontrolle als angemessen und zumutbar an. 

2. Fehlerhafte Rechtstexte werden verwendet

Wie im eigenen Online-Shop müssen auch auf Amazon bestimmte Rechtstexte bereitgestellt werden. Dafür ist jede Händlerin und jeder Händler selbst verantwortlich. Zu den notwendigen Rechtstexten gehören das Impressum, die Widerrufsbelehrung, die Datenschutzerklärung und auch der OS-Link. Die Texte müssen nicht nur überhaupt erst einmal vorhanden sein, sondern dazu noch vollständig, widerspruchsfrei und aktuell. Es müssen also die Augen stets offen gehalten werden, ob die vorhandenen Rechtstexte auch den gültigen Rechtsvorschriften entsprechen.

Auch hier lauert aber eine weitere Haftungsfalle: Wird auf der Plattform, möglicherweise aufgrund von technischen Problemen, beispielsweise das Impressum gar nicht oder unvollständig angezeigt, ist das das Problem der betroffenen Händler:innen. Sie sind dazu verpflichtet, die Rechtstexte regelmäßig zu überprüfen, ob sie auch richtig angezeigt werden. Andernfalls kann schnell eine Abmahnung drohen, obwohl die Händler:innen selbst nichts für das temporäre Fehlen der Informationen können.

3. Amazons Widerrufsbedingungen werden nicht beachtet

Verbraucher:innen steht bei Online-Käufen ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Daran müssen sich auch Verkäufer:innen auf Amazon halten. Jedoch hat der Marktplatz auch hier seine eigenen Spielregeln aufgestellt und die Vorgaben zum Teil ausgeweitet. Die Kundschaft bekommt von Amazon grundsätzlich für die meisten Produkte ein 30-tägiges Widerrufsrecht eingeräumt. Händler:innen müssen diese Vorgaben kennen und auch in ihrer Widerrufsbelehrung umsetzen. Dabei darf diese nicht im Widerspruch mit den eigenen Bedingungen stehen.

Händler:innen sollten aber vor allem gut auf Änderungen durch den Marktplatz aufpassen. So hatte Amazon beispielsweise Anfang des Jahres die freiwillige Rückgabegarantie für einige Produktgruppen verkürzt. Da Händler:innen sich an diese Vorgaben halten müssen, musste auch die Widerrufsbelehrung angepasst werden. Das Gleiche gilt auch für die jährlichen temporären Anpassungen der Rückgabefristen in der Weihnachtszeit.   

4. Geschützte Produktfotos werden genutzt

Wie in Online-Shops spielt auch das Thema Produktfotos und Urheberrecht eine entscheidende Rolle auf Amazon. Vor allem auf Plattformen, auf denen sich zahlreiche Verkäufer:innen tummeln, ist es umso wichtiger, sich mit guten und ausdrucksstarken Produktfotos von der Konkurrenz abzuheben. Doch keinesfalls sollte dafür das Urheberrecht fremder Bilder missachtet werden. Wer seine Bilder nicht selbst schießt, der muss sich um die Lizenzen geschützter Fotos kümmern, um die Nutzungsrechte daran zu erwerben.

Ein weiterer Fehler bei der Nutzung von Produktfotos ist jedoch auch die Abbildung von Zubehör oder anderen Dingen, die gar nicht mit verkauft werden. Hier ist weniger mehr und es sollte wirklich nur das auf dem Foto zu sehen sein, was auch tatsächlich zum Verkaufsumfang gehört. Andernfalls wäre das irreführend. Auch auf mögliche Abweichungen, z. B. bei Naturmaterialien, sollte in der Produktbeschreibung hingewiesen werden. Unbedingt beachtet werden sollte zudem Amazons eigene Richtlinie für Produktbilder

5. Vertriebsbeschränkungen bei Markenprodukten werden missachtet

Beim Verkauf von Markenprodukten auf Amazon lauert ebenfalls eine Abmahngefahr für Händler:innen. Wer Markenprodukte auf dem Marktplatz vertreiben möchte, kann zwar vom guten Ruf der Marken profitieren, muss sich allerdings auch den Vorgaben der Rechtsinhaber unterordnen. So wird der Verkauf von Markenprodukten in der Regel nur autorisierten Händler:innen erlaubt. Das wird besonders am Beispiel von Miele deutlich. Hier gab es in der Vergangenheit zahlreiche Abmahnungen, mit denen Miele seine Vertriebsbeschränkungen durchsetzen wollte. Wachsam sollten Händler:innen sein, wenn – wie im Beispiel von Miele – Marken den Verkauf auf dem Marktplatz gänzlich einstellen.

Werden Zubehör oder Ersatzteile angeboten, muss deutlich gekennzeichnet werden, wenn es sich lediglich um kompatible Produkte handelt. Wenn der Eindruck erweckt wird, es handele sich bei dem Zubehörteil um ein bestimmtes Markenprodukt, obwohl es nur mit einem solchen kombinierbar ist, muss darauf hingewiesen werden. Andernfalls könne darin eine Irreführung der Verbraucher:innen verstanden werden.

6. Allgemeine Stolperfallen werden vergessen

Neben den zuvor genannten spezifischen Fallen, die auf dem Marktplatz Amazon lauern, dürfen natürlich auch die „Klassiker“ der Abmahngründe nicht vergessen werden. Denn auch sie können für Amazon-Händler:innen gefährlich werden. Dazu gehören unter anderem irreführende Werbeaussagen, wie etwa das Werben mit Selbstverständlichkeiten, oder irreführende Produktbeschreibungen, wenn beispielsweise unterschiedliche oder falsche Angaben zum Material des Produkts gemacht werden.

Wer Produkte verkauft, die nach Gewicht, Länge, Volumen oder Fläche bemessen werden, sollte auch immer auf die (korrekte) Angabe des Grundpreises achten. Ebenso müssen sich Händler:innen an die jeweiligen Registrierungspflichten halten, z. B. im Verpackungsregister oder bei Elektrogeräten die WEEE-Nummer.

Unbedingt auf dem Schirm haben sollten Amazon-Händler:innen auch die ab Dezember umzusetzenden Vorgaben der Produktsicherheitsverordnung. Zwar gelten die Vorschriften nicht nur für den Marktplatz. Amazon hat aber bereits angekündigt, die Erfüllung der Informationspflichten streng zu kontrollieren.  

Konsequenzen und Sanktionen

Wer auf Amazon handeln möchte, muss sich genau mit den Vorgaben und den Geschäftsbedingungen des Marktplatzes auseinandersetzen. Verstöße haben meist zeitnah Konsequenzen. Und als wären Abmahnungen durch Mitbewerber:innen oder Verbände nicht schon schlimm genug, wartet ein viel größeres Risiko auf Amazon-Händler:innen: Sanktionen seitens des Marktplatzes selbst. Das kann von vorübergehenden Sperrungen bis hin zu vollständigen Schließung des Verkäuferkontos reichen. Amazon kontrolliert sehr genau, dass die eigenen Vorschriften auch eingehalten werden und ahndet Vergehen entsprechend streng.

Amazon-Händler:innen sollten daher äußerst sorgsam und regelmäßig ihre Angebote kontrollieren, um Fehler möglichst zu vermeiden und Abmahnungen und Sanktionen zu entgehen.

Veröffentlicht: 16.10.2024
img Letzte Aktualisierung: 16.10.2024
Lesezeit: ca. 5 Min.
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Julia Petronis

Julia Petronis

Expertin für IT- und Medien-Recht

KOMMENTARE
1 Kommentare
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Friedrich
23.10.2024

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Der Marktplatzbetreiber Amazon hält sich leider nicht an die eigenen Regeln und diskriminiert meiner Meinung und Erfahrung nach Händler. Der häufig gegen Gesetze, Vorschriften - und vor allem auch gegen die Markplatzregeln verstoßende Händler Amazon wurde unerklärlicherweise, trotz wiederholter Meldungen, bis heute noch nicht vom Plattformbetreiber gesperrt. Mit etlichen Angeboten wird gegen sehr viele Vorschriften und Regeln verstoßen. Es wäre fair, wenn auch dieser Händler vom Plattformbetreiber genauso wie andere Händler behandelt werden würde und das Konto, wenigstens vorübergehend, gesperrt werden würde - dies würde den Verbraucherschutz stärken. Schade, dass die Wettbewerbsbehörden so ein mangelndes Interesse haben den Verbraucherschutz und den Wettbewerb in der EU voranzubringen.