Die letzte Preiserhöhung von Amazon Prime im Sommer 2022 schlug große Wellen. Der Online-Riese hatte damals Millionen Verbraucherinnen und Verbraucher darüber informiert, dass das Abonnement im Jahresabo von 69 Euro auf 89,90 Euro und das Monatsabo von 7,99 Euro auf 8,99 Euro ansteigen werde.

Datenschützerinnen und -schützer übten dabei massive Kritik – nicht etwa an der eigentlichen Anhebung der Preise, sondern an der Art und Weise, wie Amazon die Teuerung vorgenommen hatte: Die Erhöhung, die je nach Art des Abos bei 12,5 Prozent beziehungsweise 30,3 Prozent lag, wurde einseitig, das heißt ohne Zustimmung der betroffenen Kundinnen und Kunden, vorgenommen. Diese wurden lediglich über die Pläne in Kenntnis gesetzt. 

Amazons Preisanpassungsklausel gilt als unwirksam

Auch die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen vermutete schon damals, dass diese Vorgehensweise unzulässig sei und klagte gegen den Online-Riesen. Zu Recht, wie sich nun herausstellt.

„Das Landgericht Düsseldorf teilt unsere Auffassung und hat die Preisanpassungsklausel für unwirksam erklärt“, kommentiert Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, in einer offiziellen Mitteilung. „Damit ist die Preiserhöhung ohne ausdrückliche Zustimmung der Kund:innen unzulässig.“ Rechtskräftig ist das Urteil allerdings noch nicht, sodass Amazon die Möglichkeit hat, in Berufung zu gehen.

Verbraucherzentrale fasst Sammelklage ins Auge

Auf den Abo-Kosten, die Amazon bislang unrechtmäßig eingestrichen hat, will die Verbraucherzentrale die Kundinnen und Kunden nicht sitzen lassen. Sollte sich Amazon nicht selbst darum kümmern, die zu viel gezahlten Kosten zu erstatten, will die Organisation eine sogenannte Abhilfeklage gegen Amazon einreichen. „Prime-Kund:innen, die sich dieser Klage anschließen, müssten nicht selbst gegen Amazon vorgehen, sondern erhielten ihr Geld im Falle des Erfolgs vor Gericht automatisch zurück“, heißt es weiter. Interessierte müssten sich dann zu einem späteren Zeitpunkt im entsprechenden Klageregister anmelden.

Für die einzelnen Verbraucherinnen und Verbraucher geht es dabei um verhältnismäßig geringe Gelder im zweistelligen Bereich: bei jährlicher Zahlungsweise bisher um bis zu 62,70 Euro, bei monatlicher Zahlungsweise um bis zu 28,00 Euro. In Summe könnte es für Amazon aber teuer werden, denn durch die hohe Zahl an Prime-Mitgliedern ergebe sich ein Erstattungsbetrag im dreistelligen Millionenbereich.

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