Verbraucherzentrale will Sammelklage gegen Amazon Prime Video erweitern

Veröffentlicht: 09.10.2024
imgAktualisierung: 09.10.2024
Geschrieben von: Julia Petronis
Lesezeit: ca. 2 Min.
09.10.2024
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Amazon Prime Video auf TV
shirotie / Depositphotos.com
Amazon will ab 2025 noch mehr Werbung bei Prime Video schalten. Verbraucherschützer:innen erwägen daher eine Klageerweiterung.


Amazon möchte seine Werbestrategie weiter fortsetzen und plant ab dem Jahr 2025 eine Erhöhung der Zahl von Werbeunterbrechungen bei Prime Video (wir berichteten). Seit Anfang 2024 zeigt der Streaming-Dienst im Basis-Abonnement Werbung für diejenigen Nutzenden an, die keinen Aufpreis von 2,99 Euro pro Monat zahlen wollen. Die Verbraucherschützer:innen haben daher bereits Sammelklage gegen Amazon eingereicht. Nun prüfen sie eine Erweiterung der Klage.

Widerspruch nur durch Zusatz-Abo möglich

Als Amazon im Februar 2024 zusätzliche Werbeclips beim Videostreaming-Abo Prime Video einführte, war die Empörung groß. Bis dahin gab es zwar schon überspringbare Werbeeinblendungen, das war nun aber nicht mehr möglich. Wer nicht bereit war, 2,99 Euro zum bestehenden Abo obendrauf zu zahlen, um eine werbefreie Variante zu erhalten, der muss seitdem die Werbeclips wohl oder übel hinnehmen.

Ganz besonders kritisierten die Verbraucherschützer:innen am Vorgehen von Amazon, dass die Kundschaft zuvor nicht ausreichend in die Änderungen eingebunden worden sei. Zwar wurden die Nutzenden durch eine E-Mail darüber informiert, eine Einwilligung holte Amazon sich aber nicht ein. Die einzige Möglichkeit, den Werbeblöcken zu entgehen, liegt darin, das Zusatz-Abo in Höhe von 2,99 Euro abzuschließen, um das ursprüngliche Angebot weiter nutzen zu können. Für die Verbraucherschützer:innen liegt darin eine klare Täuschung der Nutzenden. 

„Erneute Verschlechterung der vereinbarten Leistung“

Trotz der eingereichten Sammelklage gegen Amazon geht das Unternehmen nun noch einen Schritt weiter und kündigte an, ab 2025 deutlich mehr Werbung zu platzieren. Die Verbraucherzentrale Sachsen sieht darin für die Verbraucher:innen eine „erneute Verschlechterung ihrer zuvor vertraglich vereinbarten Leistung“ und erwägt eine Erweiterung der Klage.

„Falls Amazon diese Änderung erneut ohne Zustimmung der Abonnenten umsetzt, erweitern wir unsere bereits laufende Sammelklage“, erklärt Michael Hummel, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Sachsen. Weiter kritisiert Hummel: „Eine so starke Änderung der Nutzungsbedingungen ist nach unserer Rechtsauffassung nur bei neu abzuschließenden Abos möglich.“

61.000 Verbraucher:innen haben sich bereits der Klage angeschlossen

Der Sammelklage der Verbraucherzentrale Sachsen haben sich nach eigenen Angaben bereits etwa 61.000 Verbraucher:innen angeschlossen. Weitere könnten noch hinzukommen. Die Verbraucherschützer:innen fordern damit die Rückerstattung der zusätzlich geleisteten Zahlungen aller Prime-Kund:innen, unabhängig davon, ob ein Zusatz-Abo tatsächlich abgeschlossen wurde oder nicht.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 09.10.2024
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Julia Petronis

Julia Petronis

Expertin für IT- und Medien-Recht

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