Im vergangenen Jahr hatte Amazon Werbung in seinen Streamingdienst Prime Video integriert. Weil das Ganze nachträglich und ohne Zustimmung der Kundinnen und Kunden geschah, wurde der Konzern mit Kritik überhäuft. Verbraucherschützerinnen und -schützer sahen in der Art und Weise, wie Amazon vorging, eine unrechtmäßige Vertragsanpassung und reichten Klage ein. Zugleich riefen sie Betroffen dazu auf, sich der Sammelklage anzuschließen.
Wie sich nun zeigt, stieß dieser Aufruf in der Bevölkerung auf großes Interesse. Mittlerweile haben sich fast 83.000 Menschen an der Sammelklage gegen Amazon Prime Video beteiligt – „und es werden stetig mehr“, erklärte die Verbraucherzentrale Sachsen am Donnerstag in einer Meldung.
Neue Werbung, neues Abo
Amazon hatte im Frühjahr 2024 die Einführung von Werbung auf seinem Streaming-Portal Prime Video verkündet. Eine Wahl hatten Prime-Mitglieder dabei nicht, zumindest wenn sie nicht kündigen wollten. Seither ist das Publikum mit Werbeclips vor und inmitten von Filmen und Serienfolgen konfrontiert. Wer keine Werbung sehen möchte, muss – zusätzlich zum eigentlichen Prime-Abo – ein Extra-Abo abschließen, das mit 2,99 Euro im Monat zu Buche schlägt.
„Man kalkuliert offenbar damit, dass Kunden so sehr an dem Angebot hängen, dass diese widerstandlos jede Preisanpassung mittragen“, kommentierte Michael Hummel, Rechtsexperte der sächsischen Verbraucherzentrale. „Umso mehr freuen wir uns, sagen zu können, dass es nicht so ist. So viele Verbraucher und Verbraucherinnen schenken uns das Vertrauen, Ihre Interessen durchzusetzen und Amazon einen Denkzettel zu verpassen.“
Anpassung ohne Zustimmung
Die Experten sind der Überzeugung, dass Amazon die Kundinnen und Kunden nicht nur hätte informieren, sondern um aktive Zustimmung bitten müssen. Im Sinne des Verbraucherschutzes soll Amazon auf gerichtlichem Wege daher gezwungen werden, die zusätzlich geleisteten Zahlungen für alle Prime-Mitglieder zu erstatten – und zwar ganz unabhängig davon, ob sie das neue werbefreie Zusatz-Abo gebucht haben oder nicht.
Die Entschädigung summiere sich pro Jahr auf 35,88 Euro. „Bei etwa 17 Millionen potenziell Betroffenen geht es um ein Gesamtvolumen von dreistelligen Millionenbeträgen jährlich“, so die Verbraucherzentrale weiter.
Interessierte, die sich ebenfalls der Klage anschließen und sich entsprechend ins Klageregister eintragen wollen, können dies über ein eigenes Formular kostenfrei tun.
Auch letzte Preiserhöhung des Prime-Abos in der Kritik
Erst jüngst musste Amazon eine Schlappe vor Gericht einstecken. In dem Fall ging es ebenfalls um eine einseitige Preisanpassung von Amazon, konkret um die Preissteigerung beim Prime-Abonnement, das 2022 einseitig von jährlich 69 Euro auf 89,90 Euro bzw. monatlich von 7,99 Euro auf 8,99 Euro anstieg. Das Landgericht Düsseldorf entschied jüngst, dass die entsprechende Preisanpassungsklausel unzulässig sei. Auch in diesem Fall wird eine Sammelklage angestrengt.
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